Klimaschutzverträge 2026: Zweites Gebotsverfahren gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Anfang Mai 2026 offiziell die zweite Gebotsrunde der Klimaschutzverträge gestartet. Damit beginnt eine neue Phase des deutschen Förderinstruments für die industrielle Dekarbonisierung, das inzwischen europaweit als eines der ambitioniertesten Programme zur Unterstützung klimaneutraler Produktionsverfahren gilt. Unternehmen können ihre Gebote bis zum 7. September 2026 einreichen.

Im Kern funktionieren Klimaschutzverträge – auch CO₂-Differenzverträge oder „Carbon Contracts for Difference“ genannt – wie ein langfristiger Risikoausgleich für klimafreundliche Produktionsverfahren. Gefördert werden die Mehrkosten einer CO₂-armen Produktion gegenüber einem konventionellen Referenzsystem. Dabei werden sowohl Investitionskosten als auch operative Mehrkosten berücksichtigt. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre.

Das Instrument richtet sich insbesondere an energieintensive Industrien im europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS. Dazu zählen unter anderem Chemie, Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier sowie weitere emissionsintensive Branchen. Für die aktuelle Gebotsrunde stehen nach Angaben des Bundes insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

Besonders relevant für Unternehmen: Die Vergabe erfolgt nicht nach dem klassischen „Windhundprinzip“, sondern über ein wettbewerbliches Auktionsverfahren. Entscheidend ist der sogenannte Gebotspreis beziehungsweise Basisvertragspreis. Dieser beschreibt vereinfacht die beantragten Mehrkosten pro vermiedener Tonne CO₂ gegenüber dem fossilen Referenzsystem. Projekte mit der höchsten Förderkosteneffizienz erhalten den Zuschlag.

Für viele Unternehmen dürfte genau hier die strategische Herausforderung liegen. Denn die zweite Gebotsrunde wird deutlich professioneller und wettbewerbsintensiver erwartet als die erste Runde 2024. Zahlreiche Unternehmen haben die erste Runde genutzt, um Erfahrungen mit der Methodik, den Referenzsystemen und der komplexen Gebotskalkulation zu sammeln. Entsprechend dürfte der Preisdruck innerhalb des Auktionsverfahrens steigen.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung das Instrument nach der ersten Runde spürbar angepasst. Die novellierte Förderrichtlinie wurde bereits im März 2025 von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt. Ziel der Überarbeitung war insbesondere, das Programm mittelstandsfreundlicher, flexibler und technologieoffener zu gestalten.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Emissionsminderungsziele. Während die ursprüngliche Ausgestaltung vielen Industrieunternehmen als zu ambitioniert galt, wurden die Anforderungen nun zeitlich gestreckt. Nach vier Jahren müssen die Emissionen nun mindestens um 50 % gegenüber dem Referenzsystem sinken, im letzten Vertragsjahr um mindestens 85 %.

Zudem wurden CCS- und CCU-Technologien deutlich stärker berücksichtigt. Gerade für Branchen mit schwer vermeidbaren Prozessemissionen – etwa Zement, Kalk oder Teile der Chemieindustrie – ist dies von erheblicher Bedeutung. In vielen Fällen dürfte ohne Carbon Capture langfristig kaum eine vollständige Dekarbonisierung erreichbar sein.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Teilnahmevoraussetzung. Am Gebotsverfahren 2026 dürfen ausschließlich Unternehmen teilnehmen, die zuvor erfolgreich das vorbereitende Verfahren Ende 2025 durchlaufen haben. Dieses Vorverfahren lief vom 6. Oktober bis zum 1. Dezember 2025. Unternehmen mussten dabei umfangreiche Informationen zu ihren Projekten, Emissionsdaten, Referenzsystemen und Transformationspfaden einreichen.

Die aktuelle Gebotsphase läuft nun seit dem 5. Mai 2026. Unternehmen müssen innerhalb dieser Phase ihre vollständigen Antragsunterlagen einschließlich des quantitativen Abfragedokuments sowie ihres Gebotspreises einreichen.

Für das Management energieintensiver Unternehmen gewinnt damit insbesondere die Qualität der wirtschaftlichen Modellierung an Bedeutung. Denn der Gebotspreis entscheidet faktisch über die Zuschlagswahrscheinlichkeit. Dabei müssen Unternehmen nicht nur Investitions- und Betriebskosten sauber modellieren, sondern auch langfristige Energiepreis-, CO₂-Preis- und Produktionsszenarien berücksichtigen. Gerade bei Wasserstoff-, Elektrifizierungs- oder CCS-Projekten entstehen dabei erhebliche Unsicherheiten.

Hinzu kommt: Die Klimaschutzverträge sind nicht nur ein Förderinstrument, sondern zunehmend auch industriepolitisches Signal. Deutschland versucht damit, klimaneutrale Grundstoffindustrien trotz hoher Energiepreise und internationalem Wettbewerbsdruck am Standort zu halten. Gleichzeitig dienen die Verträge als Absicherung gegen volatile CO₂- und Energiepreise, die Investitionsentscheidungen bislang oft verhindert haben.

Für viele Unternehmen könnte die zweite Gebotsrunde deshalb zur strategischen Richtungsentscheidung werden. Wer jetzt erfolgreich einen Klimaschutzvertrag erhält, sichert sich potenziell über 15 Jahre einen staatlich abgesicherten Transformationspfad. Gleichzeitig steigen jedoch auch die Anforderungen an Datenqualität, Projektstrukturierung und wirtschaftliche Plausibilität erheblich.

Weitere Informationen und die offiziellen Unterlagen zum Gebotsverfahren 2026 finden sich hier:

Offizielle Plattform CO₂-Differenzverträge / Gebotsverfahren 2026

Pressemitteilung des BMWE zum Start der Gebotsrunde 2026