Der höhere CO2-Preis in den Sektoren Wärme und Verkehr hat den Bundestag passiert. Dieser startet nun Anfang 2021 bei 25 anstatt bei 10 Euro. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen stimmten einer entsprechenden Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) am 8.Oktober zu. Dagegen waren AfD, FDP und Linksfraktion. Am 9. Oktober befasst sich noch der Bundesrat mit der Novelle des BEHG und wird ihr dann voraussichtlich auch zustimmen. Sorge bereitet vor allem die Frage, ob Unternehmen aus Deutschland aufgrund der zusätzlichen Kosten für fossile Energieträger abwandern und CO2-Emissionen in der Folge nicht länger vom EU Emissionshandelssystem (ETS) erfasst werden könnten (Carbon Leakage). Dem will die Bundesregierung vorbeugen und hat Maßnahmen mit besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen angekündigt, die Carbon Leakage vermeiden sollen. Diese sollen jetzt auch rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten, sieht die angenommene BEHG-Änderung vor. Ursprünglich wollte der Bund erst ein Jahr später, also ab dem Jahr 2022, entsprechende Regelungen treffen.
Auch angenommen hat der Bundestag eine Entschließung, nach der die Regierung unter anderem eine Carbon-Leakage-Verordnung noch dieses Jahr beschließen und dem Bundestag zuleiten soll. Eckpunkte hatte die Große Koalition bereits vorgelegt. Erweiterte Entlastungen möglich. Bei den für eine Entlastung in Frage kommenden Branchen orientiert sie sich an der Sektorenliste aus dem europäischen Emissionshandel. Diese werde eins-zu-eins übernommen, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker in der Aussprache im Bundestag. Sie stellte aber in Aussicht, dass die Liste noch erweitert werden könne. „Details dazu müssen noch ausgearbeitet werden.“ Der SPD-Abgeordnete Klaus Mindrup sagte: „Wir müssen den Unternehmen Zeit geben, sich umzustellen.“ Alles andere sei kein wirksamer Klimaschutz, weil dann CO2-Emissionen ins Ausland verlagert würden. Kritik kam von der FDP Fraktion. Ihr klimapolitischer Sprecher, Lukas Köhler, sagte, das BEHG werde das Klima nicht schützen, sondern nur Menschen und Unternehmen finanziell belasten. Statt eine CO2-Bepreisung einzuführen, solle der ETS ausgeweitet werden, „um wirklich Klimaschutz zu betreiben“. Einen Entschließungsantrag, der die Abschaffung des BEHG und die Ausweitung des ETS vorsieht, hat der Bundestag am 8. Oktober abgelehnt. Verordnung gegen Doppelbelastung kommt. Darüber hinaus hat der Bundestag Forderungen an die Bundesregierung beschlossen.
So solle diese etwa für eine „möglichst bürokratiearme Ausgestaltung“ des Schutzes vor Carbon Leakage mit einem „einfachen Antragsverfahren und einer einfachen Gewährung von Kompensationen“ sorgen.