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Anpassung Differenzbetrag für Energiepreisbremsen in Kraft

Die Bundesregierung hatte die Differenzbetragsanpassungs-Verordnung (DBAV), das heißt eine Berechnungsvorschrift für den Differenzbetrag nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für ausgewählte Kundengruppen, beschlossen. Die Änderung der Energiepreisbremsen betrifft Unternehmen mit einer Entlastungssumme von mehr als 2 Millionen Euro. Die DBAV ist am 21.03.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 22.03.2023 in Kraft getreten. 

Mit der Differenzbetragsanpassungsverordnung setzt die Bundesregierung eine beihilferechtliche Anforderung an die Energiepreisbremsen um. Sie ergänzt die Regelung zur Berechnung des sogenannten Differenzbetrags für ausgewählte Kundengruppen. Der Differenzbetrag ist eine zentrale Stellschraube, um die Höhe der Entlastungen der Strom-, Erdgas- und Wärmekunden durch die Energie-Preisbremsen zu ermitteln. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem – in der Regel vertraglich – vereinbarten Arbeitspreis der Kundinnen und Kunden mit ihrem Energieversorgungsunternehmen und den in den Preisbremsen-Gesetzen festgelegten Referenzpreisen für Strom, Gas oder Wärme. Die Verordnung regelt die Höhe des maximalen Differenzbetrages für Unternehmen, die eine Entlastungssumme von über 2 Mio. Euro durch die Energiepreisbremsen und weitere Beihilfen nach dem Befristeten Krisenrahmen der Europäischen Kommission (Temporary Crisis Framework (TCF)) erhalten. Für sie soll künftig ein maximal zulässiger Differenzbetrag gelten. 

Die Höhe dieses maximalen Differenzbetrages (Arbeitspreis minus Referenzpreis) beträgt 8 Cent pro Kilowattstunde bei Erdgas und Wärme/Dampf sowie 24 Cent pro Kilowattstunde bei Strom. Die Höhe des Differenzbetrages wurde ermittelt, indem auf Basis unterschiedlicher Beschaffungsstrategien und -zeitpunkte marktgängige Preisniveaus berechnet wurden. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Beschaffungskosten von Energieversorgungsunternehmen, die den Endkundenpreis maßgeblich prägen, sehr unterschiedlich ausfallen, ohne dass missbräuchliches oder wettbewerbsverzerrendes Verhalten unterstellt werden kann.

Mit der Anpassung des Differenzbetrages soll einerseits der Preiswettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen (EVU) sichergestellt bleiben und andererseits potentieller Missbrauch durch Letztverbraucher oder EVU eingeschränkt werden. Gleichzeitig sollen Kundinnen und Kunden weiterhin vor einer finanziellen Überlastung durch zu hohe Energiepreise geschützt bleiben.

Die Begrenzung des Differenzbetrages soll auf aktuelle Marktentwicklungen Rücksicht nehmen. Eine erste Überprüfung der Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages erfolgt deshalb spätestens zum 15. Juni 2023. 

Hier steht die Verordnung im Bundesgesetzblatt




Rückschau auf die 2. EINTEC Energietage 

Am 28. und 29. September versammelten sich mehr als 50 Teilnehmer zu den zweiten EINTEC Energietagen im Oktogon, auf dem Gelände des Weltkulturerbes „Zeche Zollverein“. Dabei waren Teilnehmer aus der energieintensiven Industrie, den Industrieverbänden, von Umweltinstituten sowie von Lieferanten und Dienstleistern. An zwei Tagen wurden unter anderem Themen  wie Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Energiepreise und Klimaschutz, miteinander diskutiert. Eine Abendveranstaltung mit einer Führung durch das Weltkulturerbe „Zeche Zollverein“, rundete den ersten Veranstaltungstag ab. Neben den interessanten Vorträgen wurde auch am Rande und in den Pausen, intensiv miteinander gesprochen, Networking betrieben und die Möglichkeiten einer Veranstaltung in Präsenz ausgekostet.

Die Versorgunssicherheit im Zeichen der Lieferabhängigkeit von russischem Erdgas und Öl ist für die Unternehmen genauso existenziell wie eine bezahlbare Energieversorgung. Aber auch die Transformation der Energiewirtschaft im Zuge der Dekarbonisierung wird die Unternehmen zukünftig weiterhin beschäftigen. Wie gelingt bei Wasserstoff der Durchbruch und welche Auswirkungen hat das für die Unternehmen der unterschiedlichen Branchen? Diese Fragestellungen wurden auf diesen Energietagen mit Experten ausgiebig diskutiert. 




Auswirkungen des Osterpakets auf die Energiepreise

Die beiden Grafiken zeigen den Einfluss (ceteris paribus Berechnung) des sogenannten Osterpakets zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, welches von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2022 verabschiedet wurde. Die Auswirkungen auf die Basepreise in Deutschland und Europa sowie auf den europäischen Stromaustausch sind signifikant.

Wir veröffentlichen unter https://www.eintec.de/grafiken regelmäßig interessante Inhalte zu Langfristpreisprognosen und den dazugehörigen Modellen. Bereitgestellt werden diese von unserem Partnerunternehmen GEEC · global experts energy consulting GmbH und stellen Auszüge aus deren regelmäßig durchgeführten Workshops dar.




BAFA Hinweise zum BesAR-Antragsverfahren

Der Koalitionsvertrag für die laufende Koalitionsperiode sieht vor, dass die Förderkosten des  EEG  ab 1. Januar 2023 vollständig aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Damit würde ab diesem Datum auch die EEG-Umlage entfallen. Derzeit wird politisch auch über eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage diskutiert.
Vor diesem Hintergrund hat das BAFA eine Mitteilung herausgegeben, ob eine Antragstellung in diesem Jahr für die Besondere Ausgleichsregelung noch sinnvoll ist. Das BAFA schreibt, dass die Entscheidung hierüber eine betriebswirtschaftliche Entscheidung sei, die jedes Unternehmen selbst zu treffen hat. Das BAFA weist aber vorsorglich darauf hin, dass selbst bei einer vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage nach gegenwärtigem Kenntnisstand Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch im kommenden Jahr eine Begrenzungswirkung entfalten

können, da sie unmittelbar auch zu einer Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage genutzt werden können.

Das  BAFA  wird daher auch in diesem Jahr das reguläre Antragsverfahren auf Basis des geltenden Rechts anbieten. Die Antragsportale des BAFA werden daher wie gewohnt für Anträge zur Verfügung stehen. Im Übrigen befindet sich das BAFA mit dem BMWK in einem engen Austausch, um die Besondere Ausgleichsregelung auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. Diese neue Grundlage könnte ab dem Antragsjahr 2023 wirksam werden und dabei auch die Anforderungen aus den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission (KUEBLL) umsetzen.




Marktbericht Commodities KW47

Der Rohölmarkt ist weiterhin geprägt von einem schwachen Angebot. In den USA wird über die Freigabe der strategischen Ölreserven diskutiert. Das ließ die Ölpreise zunächst fallen. Russland liefert aktuell tatsächlich mehr Gas nach Europa, aber die Zertifizierung der Nord Stream 2 wurde durch die Bundesnetzagentur ausgesetzt. China drosselt die Kohleimporte und setzt weiter auf den 

Ausbau der inländischen Kohleminen. Der Kohlepreis stürzte ab. Der Strompreis reagierte, wie in der Vergangenheit oft,  auf die Entwicklungen im Gasmarkt. Der CO2-Preis überschritt die magische Marke von 60 € pro Tonne deutlich und zog auf über 70 € pro Tonne davon. Der Marktbericht steht hier als pdf bereit.




Netzumlagen für 2022 veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 25.10.2021 die Strom-Netzumlagen für das nächste Jahr bekannt gegeben.

Die EEG-Umlage für das Jahr 2022 war schon seit dem 15.10.2021 bekannt und ist stark gesunken und liegt mit 3,723 Cent/kWh 43 Prozent unter den Vorjahreswert von 6,5 Cent pro kWh. Die wichtigsten Gründe für die sinkende EEG-Umlage sind das hohe Niveau der Börsenstrompreise und der daraus entstandene hohe EEG-Kontostand zum 30. September 2021. Hier wurde der Verlauf der EEG-Umlage seit 2011 dargestellt.

Die KWK Umlage steigt im kommenden Jahr auf 0,378 Cent/kWh. Gegenüber dem aktuellen Wert von 0,254 Cent/kWh entspricht dies einem Zuwachs von 49 Prozent. Der Verlauf wird hier wiedergegeben.

Auch die Offshore-Netzumlage steigt, von 0,395 ct in 2021 auf 0,419 ct für 2022.Die Ermittlung der Offshore-Netzumlage basiert zum einen auf den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks sowie aus Kostenbestandteilen aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen für das Jahr 2022 sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerten der Letztverbräuche

Einen ähnlichen Anstieg verzeichnet auch die § 19 StromNEV-Umlage von 0,432 ct auf 0,437 ct. Hiermit werden entgangene Erlöse der Verteilnetze, die aus individuellen Netzentgelten resultieren, abgebildet.




Marktbericht Commodities KW43

Die letzte Woche war sehr uneinheitlich, aber hat an den Energiemärkten, auf hohem Niveau, für etwas Entspannung gesorgt. Während der Ölpreis, aufgrund der Angebotslage, wieder anstieg, konnten Erdgas, Strom, CO2 und insbesondere Kohle den starken Anstieg stoppen. Die IEA schreibt in ihrem Gasmarktbericht, dass Russland mehr Gas nach Europa liefere, aber vor allem über die Türkei. 

Die chinesische Reformkommission werde bezüglich der Kohlepreise Maßnahmen ergreifen, die einen Preisanstieg stoppen und auch die europäische Kommission hat auf ihrem Gipfel beschlossen, sich die Energiemärkte und insbesondere die Spekulationen genauer anzusehen. Der Marktbericht Commodities KW 43 steht hier zum Abruf bereit.




IEA veröffentlicht „World Energy Outlook 2021“

Im Oktober hat die IEA den „World Energy Outlook 2021“ veröffentlicht. Im Bericht wird beschrieben, dass im Jahr 2020, als die Volkswirtschaften unter den Covid-19-Sperren litten, die erneuerbaren Energiequellen wie Wind- und Solar-PV weiterhin schnell wuchsen und Elektrofahrzeuge neue Verkaufsrekorde aufstellten. Die neue Energiewirtschaft werde demnach elektrifizierter, effizienter, vernetzter und sauberer. Im Energy Outlook wird dargelegt, dass dieser Umschwung das Ergebnis von politischen Maßnahmen und technologischen Innovationen ist, und die Dynamik durch niedrigere Kosten der verschiedenen Technologien aufrechterhalten werden kann. In den meisten Märkten wären Photovoltaik oder Windkraft mittlerweile die günstigste verfügbare Quelle für neue Stromerzeugung. Saubere Energietechnologie werde zu einem wichtigen neuen Bereich für Investitionen und Beschäftigung – und zu einer dynamischen Arena für internationale Zusammenarbeit und Wettbewerb.

Der Bericht zeigt auf, dass die schnelle, aber ungleichmäßige wirtschaftliche Erholung von der Covid-Rezession des letzten Jahres, Teile des heutigen Energiesystems stark belastet hat und aktuell zu starken Preisanstiegen auf den Erdgas-, Kohle- und Strommärkten führt. Trotz aller Fortschritte, die durch erneuerbare Energien und Elektromobilität erzielt werden, erlebe 2021 eine starke Erholung der Kohle- und Ölnutzung. Vor allem aus diesem Grund verzeichne es auch den zweitgrößten jährlichen Anstieg der CO2-Emissionen in der Geschichte.

 

 

Die öffentlichen Ausgaben für nachhaltige Energie im Rahmen der Konjunkturpakete hätten nur etwa ein Drittel der Investitionen mobilisiert, die erforderlich wären, um das Energiesystem auf neue Schienen zu bringen, wobei das größte Defizit in den Entwicklungsländern zu finden sei.

Die Erdgasnachfrage steigt in allen Szenarien des „World Energy Outlook“ in den nächsten fünf Jahren mit starken regionalen Abweichungen. Viele Faktoren beeinflussen, in welchem ​​Umfang und wie lange Erdgas einen Platz im Energiemix behalten könne, wenn die Energiewende beschleunigt werde. Dabei sei der Ausblick in den verschiedenen Ländern und Regionen alles andere als einheitlich. Aber auch nach dem Jahr 2030 werde Erdgas global gesehen, ein wichtiger Energieträger bleiben.

Zum ersten Mal geht man in einem World Energy Outlook, in allen untersuchten Szenarien, von einem Rückgang der Ölnachfrage aus, obwohl der Zeitpunkt und die Geschwindigkeit des Rückgangs sehr unterschiedlich gesehen werden.

Die aktuelle Fahrtrichtung sei allerdings weit entfernt von dem im Mai 2021 von der IEA veröffentlichten „Net Zero Emissions by 2050 Scenario“, das einen engen, aber erreichbaren Fahrplan für das 1,5 °C Ziel und auch andere energiebezogene, nachhaltige Entwicklungsziele aufzeigt.

 




Marktbericht Commodities KW29

Die OPEC+ hat sich auf eine Anhebung der Fördermenge ab April 2022 geeinigt. Der Rohölpreis Brent verharrte in der letzten Woche auf einem Niveau von knapp 75 $ pro Barrel. Trotz Wartungsarbeiten an der Yamal, waren die Gasflüsse nicht so stark reduziert, wie von Experten erwartet. Der Gaspreis Cal 22 sank auf 25,96 €/MWh. Aufgrund der starken asiatischen Nachfrage stieg der Kohlepreis

in der letzten Woche nochmals deutlich. Das „Fit for 55“ Paket der EU sorgte nur kurzfristig für Turbulenzen beim Strompreis und dem Preis für Emissionszertifikate. Händler meinten aber, dass die Ziele längst eingepreist sind. Der Preis für die beiden Commodities sank in der letzten Woche. Der neue Marktbericht steht hier als pdf bereit.




Marktbericht Commodities KW27

Das Thema der Woche war der rasant steigende Gaspreis, verbunden mit der Frage wohin die Reise mittelfristig geht. Die LNG-Preise sind in Asien, aufgrund einer hohen chinesischen Nachfrage, gestiegen und auch Indien wird zukünftig die Nachfrage wieder ankurbeln. Beim Rohöl wird auf die Entscheidung der OPEC+ gewartet, ob es zu einer Ausweitung der Produktion kommt.

Da sich die Industrieproduktion auch außerhalb Chinas erholt, wird nach Ansicht von Experten, die Nachfrage nach Kohle weltweit deutlich steigen. Der Strompreis wird weiterhin von den Gas- und CO2-Preisen nach oben gedrückt und der Preis für die EU-Emissionszertifikate stieg letzte Woche nochmals deutlich. Der Marktbericht ist hier abrufbar.




IEA „World Energy Investment Report“ veröffentlicht

Die IEA hat am 02. Juni 2021 den „World Energy Investment Report“ veröffentlicht. Demnach werden die weltweiten Energieinvestitionen 2021 voraussichtlich um fast 10 % auf 1,9 Billionen US-Dollar ansteigen und den größten Teil des Rückgangs des letzten Jahres, der durch die Covid-19-Pandemie verursacht wurde, rückgängig machen, aber die Ausgaben für den Übergang zu sauberer Energie müssen viel schneller beschleunigt werden, um die Klimaziele zu erreichen.

Die Energieinvestitionen sind auf Vorkrisenniveau zurückgekehrt, aber es verschiebt sich ihre Verteilung in Richtung Strom: 2021 soll laut IEA das sechste Jahr in Folge sein, in dem die Investitionen im Stromsektor, die der traditionellen Öl- und Gasversorgung übersteigen.

Die weltweiten Investitionen im Stromsektor werden laut IEA in 2021 voraussichtlich um rund 5 % auf über 820 Milliarden US-Dollar steigen, den höchsten Stand aller Zeiten, nachdem sie 2020 unverändert geblieben sind. Erneuerbare Energien dominieren die Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten und werden voraussichtlich 70 % der die Summe in diesem Jahr ausmachen. Dank stark verbesserter Technologie und sinkender Kosten wird damit viermal mehr Strom erzeugt als vor zehn Jahren.

Während Erneuerbare Energien die neuen Strominvestitionen dominieren und die Genehmigungen für Kohlekraftwerke rund 80 % unter dem Stand von vor fünf Jahren liegen, ist Kohle, laut IEA, nicht wegzudenken. Angetrieben von China und einigen anderen asiatischen Volkswirtschaften gab es Im Jahr 2020 sogar einen leichten Anstieg der Genehmigungen für Kohlekraftwerke.

Es wird erwartet, dass die Investitionen in Öl- und Gas im Jahr 2021 um etwa 10 % steigen werden, da sich die Unternehmen finanziell von dem Schock von 2020 erholen. Die Entscheidung Katars, den weltweit größten Ausbau von Flüssigerdgas

 

 

voranzutreiben und CO2-Abscheidungstechnologien in diese Investition einzubeziehen, ist ein starkes Signal für die Absicht, die führende Position im Bereich LNG zu behaupten.

Die jüngsten Daten deuten auf den Beginn der Diversifizierung der Ausgaben einiger globaler Öl- und Gasunternehmen. Eine Analyse der IEA im letzten Jahr hat gezeigt, dass nur etwa 1 % der Investitionsausgaben in Investitionen in saubere Energie flossen. Die bisherigen Daten im Jahr 2021 deutet jedoch darauf hin, dass dies in diesem Jahr für die gesamte Branche auf 4 % und für einige der führenden europäischen Unternehmen auf weit über 10 % steigen könnte.

Der Einfluss von Konjunkturpaketen und neuen klimapolitischen Maßnahmen zeigt sich in den Erwartungen steigender Ausgaben im Jahr 2021 für erneuerbare Energien, Stromnetze, Energieeffizienz – insbesondere im Gebäudesektor in Europa – und innovative Technologien wie CO2-Abscheidung sowie Nutzung und Speicherung von Wasserstoff. Die Vereinigten Staaten könnten auch Impulse setzen, wenn der von der Regierung von Präsident Joe Biden vorgeschlagene Infrastrukturplan umgesetzt wird.

Die erwarteten 750 Milliarden US-Dollar, die nach Ansicht der IEA 2021 für saubere Energietechnologien und Effizienz ausgegeben werden sollen, bleiben aber weit unter dem, was erforderlich ist, um das Energiesystem auf einen nachhaltigen Weg zu bringen. Die Investitionen in saubere Energie müssten sich in den 2020er Jahren verdreifachen, um die Welt auf den Weg zu bringen bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen und damit die Tür für eine Stabilisierung des globalen Temperaturanstiegs um 1,5 °C offen zu halten. Das hat die IEA in dem Bericht „Roadmap to Net Zero“ beschrieben. Der Bericht steht hier als pdf bereit.




Marktbericht Commodities KW 21

Das Top Thema der letzten Woche war der Start des britischen Emissionshandels, der die Märkte durcheinanderwirbelte. Die Aussicht auf die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran, ließ die Rohölpreise fallen. Die USA haben die Sanktionen gegen die Projektgesellschaft der Nord-Stream-2 aufgehoben, so dass eine baldige Fertigstellung wahrscheinlicher wird.

Der Gaspreis ging in der letzten Woche deutlich nach unten. Die Kohlenachfrage hat sich in diesem Jahr deutlich erholt, weshalb China seine Produzenten aufgefordert hat, die Produktion im eigenen Land deutlich zu erhöhen. Der Strompreis folgte dem gesunkenen Gas- und CO2-Preis. Der Marktbericht ist hier als pdf abrufbar.

 




EU-Kommission genehmigt EEG-Regelungen

Die Europäische Kommission hat am 29.04.2021, nach den EU-Beihilfevorschriften, die Verlängerung und Änderung des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) gebilligt. Für einige Teilregelungen, etwa die Umlagebefreiung für Wasserstoff, fehlt aber noch die Bestätigung aus Brüssel. In einer Mitteilung der EU heißt es: „Deutschland hat eine Verlängerung und Änderung der Förderregelung für erneuerbare Energien bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Regelung soll die bisherige Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen einer bestehenden Regelung, die die Kommission im Rahmen ihrer Beschlüsse zum EEG 2017 (SA.45461) und zum EEG 2014 (SA.38632) genehmigt hat, ersetzen. Die neue Maßnahme gilt bis Ende 2026.“

Mit der Regelung werden u.a. Änderungen an der Teilbefreiung von der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen sowie eine spezielle Regel für Teilbefreiungen von energieintensiven Unternehmen von der Umlage für Wasserstoff, eingeführt. Am 4. BAFA Informationstag zur Besondere Ausgleichsregelung am 29. April 2021 hat Bernhard Schurr vom BAFA die „Zentralen Neuerungen des EEG 2021“ vorgestellt. Wir hatten mit diesem verlinkten Artikel auch schon einige Hinweise zur EEG-Antragstellung gegeben.

Das BAFA hat am 10.03.2021 ein Merkblatt herausgegeben, in dem die wichtigsten Neuregelungen des EEG 2021 in Bezug auf die Besondere Ausgleichsregelung, wie folgt zusammenfasst werden:

Vergrößerter Kreis der Antragsberechtigten
Mit den Änderungen der §§ 63 ff. EEG 2021 wurden neue Besondere Ausgleichstatbestände geschaffen. Nach den neuen Regelungen begrenzt das BAFA auf Antrag ab dem Antragsjahr 2021 / Begrenzungsjahr 2022 abnahmestellenbezogen auch:
• nach § 64a EEG 2021: Unternehmen, die Wasserstoff elektrochemisch herstellen
• nach § 65a EEG 2021: Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr, die über einen elektrischen Antrieb ohne zusätzlichen Verbrennungsmotor verfügen
• nach § 65b EEG 2021: Landstromanlagen für Seeschiffe.

Anpassung der Schwellenwerte der Stromkostenintensität bei der Liste 1
Durch die Änderung des § 64 Absatz 1 EEG 2021 werden die Schwellenwerte der Stromkostenintensität für Unternehmen der Liste 1 der Anlage 4 für das Antragsjahr 2021 auf 14 Prozent vereinheitlicht und der Schwellenwert in den Antragsjahren 2022 bis 2024 jährlich um 1 Prozentpunkt reduziert, so dass dieser ab dem Antragsjahr 2024 bei 11 Prozent liegt. Die sukzessive Absenkung der Schwellenwerte soll sicherstellen, dass die Unternehmen, die derzeit in der

 

Besonderen Ausgleichsregelung privilegiert sind, auch dauerhaft privilegiert bleiben, wenn die EEG-Umlage in den kommenden Jahren schrittweise sinkt.

Vorlage der Zertifizierungsbescheinigung nicht mehr ausschlussfristrelevant
Mit der Änderung von § 64 Absatz 3 Nummer 2 EEG 2021 i. V. m. § 66 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 muss innerhalb der materiellen Ausschlussfrist neben der Vorlage des Prüfungsvermerkes nach § 64 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c EEG 2021 künftig lediglich eine Angabe dazu gemacht werden, dass von dem antragstellenden Unternehmen ein Energie – oder Umweltmanagementsystem oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betrieben wird. Die Bescheinigung der Zertifizierungsstelle selbst muss nicht mehr zwingend eingereicht werden und ist auch nicht mehr relevant für die Ausschlussfrist.

Anpassung der Begrenzungswirkung
Durch § 64 Absatz 2 Nummer 2 EEG 2021 wird die EEG-Umlagebegrenzung für den Stromanteil über 1 Gigawattstunde (Selbstbehalt) je Abnahmestelle zukünftig einheitlich auf 15 Prozent der nach § 60 Absatz 1 EEG 2021 ermittelten EEG-Umlage reduziert.
Hierbei ist zu beachten, dass die vorgenannte Regelung nur Begrenzungen nach § 64 EEG 2021 betrifft; die Begrenzungswirkung nach der Härtefallregelung gemäß § 103 Absatz 4 EEG 2021 bleibt davon unberührt.

Corona-Sonderregelungen
Durch § 103 Absatz 1 EEG 2021 wird für Anträge der Antragsjahre 2021 bis 2024 (für die Begrenzungsjahre 2022 bis 2025) eine Sonderregelung geschaffen, welche die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie für die Unternehmen reduzieren soll. Anstelle der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden in diesen Antragsjahren nur zwei von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Dabei steht dem Unternehmen ein Wahlrecht zu, welche zwei der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zugrunde gelegt werden sollen.
es Weiteren können Unternehmen gemäß § 103 Absatz 3 EEG 2021 für das Antragsjahr 2021 anstelle des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres auch das letzte vor dem 01.01.2020 abgeschlossene Geschäftsjahr zugrunde legen, um den erforderlichen Mindeststromverbrauch von 1 GWh nachzuweisen.

Erweiterung des Begriffs der Umwandlung
Mit der Änderung in § 3 Nummer 45 EEG 2021 wird der Begriff der Umwandlung um die Anwachsung gemäß § 738 Bürgerliches Gesetzbuch erweitert. Zukünftig werden auch diese Fallkonstellationen bei den diesbezüglichen Regelungen im EEG 2021, insbesondere in § 67 EEG 2021, erfasst.




Marktbericht Commodities KW 17

Am Rohölmarkt belastete die Sorge, dass die angespannte Corona-Lage in großen Nachfrageländern wie Indien, die Öl-Nachfrage senkt. Beim Erdgas hingegen steht das Angebot im Fokus, denn die Speicherstände sind sehr niedrig und die Pipeline-Kapazitäten begrenzt. Das LNG Angebot bleibt aber weiterhin hoch. Der Kohlemarkt wird aktuell, saisonal bedingt, wegen der steigenden Nachfrage aus Indien, vor der traditionellen Monsunzeit von Juli bis September, gestützt.

Durch die gestiegenen Gas- und CO2-Preise bewegte sich auch der Strommarkt in der letzten Woche nach oben. Beflügelt von den Ankündigungen, des von den USA einberufenen Klimagipfels und den Verschärfungen der EU-Klimaziele, stieg der CO2-Preis wieder auf Rekordhöhe. Der Marktbericht Commodities steht hier als pdf zum abruf bereit.




Marktbericht Commodities KW 13

Die Rohölpreise fielen, weil die jüngsten Entwicklungen der Corona-Krise die Angst am Ölmarkt vor einem Rückgang der Nachfrage, insbesondere im Mobilitätssektor, schüren. Während die Wetterprognosen von einem Kälteeinbruch über die Ostertage ausgehen, sind die Gasspeicherstände auf einem niedrigen Niveau. Chinas Kohlevorräte stehen aktuell unter Druck und sorgten für einen Anstieg

des Kohlepreises. Von Januar bis März produzierten die erneuerbaren Energien nur 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms. Der Anteil der Stromerzeugung auf Basis von Kohle und Erdgas stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Der Marktbericht Commodities KW 13 steht hier als pdf zur Verfügung.




Informationen zur EEG Antragstellung 2021

Netzbetreiber berechnen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes jeweils zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die fällige EEG-Umlage für das Folgejahr. Die „Besondere Ausgleichsregelung“ sieht vor, dass stromkostenintensive Unternehmen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für stromkostenintensive Unternehmen aus Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Die begünstigten Unternehmen zahlen für die erste Gigawattstunde  die EEG-Umlage  in voller Höhe und für den darüber hinaus von ihnen verbrauchten Strom grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Diese Belastung wird jedoch auf maximal vier Prozent der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens begrenzt, bzw. für Unternehmen mit einer Stromkostenintensität von mindestens 20 Prozent auf maximal 0,5 Prozent (sog. „Cap“ bzw. „Super-Cap“ der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU).

Seit 2016 sind für die Antragstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten des antragstellenden Unternehmens maßgeblich. Die Stromkosten werden vielmehr anhand der veröffentlichten Durchschnittsstrompreise errechnet. Unter Zugrundelegung der maßgeblichen Durchschnittsstrompreise können antragstellende Unternehmen ihre Stromkostenintensität ermitteln. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Durchschnittsstrompreise für die Besondere Ausgleichsregelung im Antragsjahr 2021 am 28.02.2021 veröffentlicht. Diese sind hier abrufbar. Die Grundlage dafür ist das Hinweisblatt des BAFA „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise

Bei der Zugrundelegung der für die EEG-Umlage anrechenbaren und abzugrenzenden Strommengen differenziert der Gesetzgeber zwischen verschiedenen Arten des Verbrauchs.

Rechtlich ist mit dem Energiesammelgesetz am 01.01.2019 die Pflicht zur Drittstrommengenabgrenzung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verlangt, dass jederzeit sichergestellt ist, dass nur die Kilowattstunden in den Genuss einer Privilegierung kommen, die auch tatsächlich vom Unternehmen direkt verbraucht wurden. Durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen sind durch Dritte verbrauchte Strommengen abzugrenzen und zu melden. Verantwortlich für die fristgerechte Einhaltung der energierechtlichen Vorgaben ist das jeweilige Unternehmen. Aufgrund der hohen Komplexität im Bereich der Drittstrommengenabgrenzung und um Rechtssicherheit und eine einheitliche Lösung für diese Komplexität bereitzustellen, hat die BNetzA im Oktober 2020 (nach §§ 62a, 62b EEG 2017) einen Leitfaden zum Messen und Schätzen bereitgestellt. Dieser regelt das Abgrenzen, Messen und Schätzen von Strommengen und zeigt konkrete Beispiele aus der Praxis auf.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, TransnetBW, TenneT und Amprion haben am 20. Januar 2021 ihr gemeinsames Grundverständnis für die Identifikation des Letztverbrauchers, für die Zurechnung der Stromverbräuche, für sachgerechte Schätzungen und für die Sicherstellung der Zeitgleichheit veröffentlicht. Mit Verweis auf den Leitfaden der Bundesnetzagentur halten es die vier Übertragungsnetzbetreiber für erforderlich, die Handlungsempfehlungen weiter zu konkretisieren.

Darüber hinaus legen die Ausführungen die aus Sicht der ÜNB bestehenden Anforderungen an die im Rahmen der Jahresendabrechnung 2021 nach § 104 Abs. 10 Satz 2 EEG 2021 zu leistende Erklärung dar.

Die Frist zur Umsetzung umfänglicher Messkonzepte oder alternativer Maßnahmen wurde Ende letzten Jahres um ein Jahr verlängert und muss erst zum 31.12.2021 erfolgt sein.




Marktbericht Commodities KW 09

Auf der Nachfrageseite treibt die Hoffnung auf konjunkturelle Besserung, gestützt durch Fortschritte bei den Corona-Impfungen und die Aussicht auf weniger Beschränkungen des öffentlichen Lebens die globalen Energie Commodities. Es gab in den vergangenen Tagen allerdings, nach Aussage von Händlern,  keine großen Impulse für die Märkte,

so dass eine eher volatile Seitwärtsbewegung festzustellen war. Das Gasspeicherniveau liegt in Europa 6,1 % unter der saisonalen Norm. Bei einer größeren Gasnachfrage, aufgrund von tieferen Temperaturen, könnte das für steigende Großhandelspreise sorgen. Der Marktbericht ist hier abrufbar.




Marktbericht Commodities KW 07

Die Preise der Energie-Notierungen waren in den letzten beiden Wochen uneinheitlich, aber mit Ausnahme der Kohlenotierungen, nach oben gerichtet. Bei Rohöl spielten die Förderkürzungen der OPEC+ eine Rolle. Das kalte Wetter in Europa beflügelte die Erdgas- und Stromnotierungen.

Aufgrund einer geringeren Nachfrage nach Kohle aus Asien, sanken die Kohlenotierungen. Die Preise für Emissionszertifikate setzen hingegen ihren Höhenflug fort und notierten auf einem All-Time-High bei über 40 € pro Tonne. Der Marktbericht steht hier bereit.