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BAFA stoppt vorläufig Förderprogramme

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des  BAFA  aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die  Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert.  Wichtig ist dabei folgender Hinweis: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Für viele weitere bedeutende Klima- und Tranformationsmaßnahmen der Industrie gibt es eine Finanzierungsunsicherheiten. Es wird berichtet, dass z.B. allein 62 H2-Projekte, die teilweise aufgrund vorläufiger Förderbescheide mit der Umsetzung schon begonnen haben, auf die endgültigen Förderbescheide warten.

Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
  • Förderprogramm Serielle Sanierung
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).




Neugestaltung der RED III

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen auf eine umfassende Neugestaltung der  EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von 32,5% auf 45% in 2030 deutlich angehoben, mit verbindlichen Zielen für die jeweiligen Sektoren. Zusätzlich werden durch die Anpassungen der  RED  auch auf europäischer Ebene Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf  EU-Ziele stattfindet – die   RED  rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an. Die informelle Trilogeinigung muss jetzt noch von EP und Rat formal angenommen werden.

Details der Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III):

  • Anhebung des Gesamtziels: Die jetzt erfolgte Einigung auf eine Novelle der  EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das  EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) steigt. 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Damit verdoppelt die  EU  ihre Ambition beim Ausbau der erneuerbaren Energien: bisher war vereinbart, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch von 20% in 2020 auf 32,5% in 2030 zu steigern. Jetzt soll der Anteil durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 42,5% anwachsen.
  • Verbindliche Sektorziele für 2030 sorgen dafür, dass erneuerbare Energien nicht nur im Stromsektor zum Einsatz kommen. Das bisher indikative Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden.
    Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Ein neues verbindliches Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%, davon soll 1% durch  RFNBOs  abgedeckt werden.

  • Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben. 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen, in 2035 sollen es 60% sein. Als neues indikatives Ziel ist vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen soll.
  • Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus werden entfristet und dauerhaft fortgeschrieben: Die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen, die in der Notfallverordnung beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben. Beispielsweise liegt der  EE– und Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden (keine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab). Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.
  • Grenzüberschreitenden Projekten: Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt angehen; damit die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt wird. Zu solchen Kooperationsprojekten gehören beispielsweise gemeinsame  Offshore-Projekte.
  • Biogasanlagen: Für Biogasanlagen ist die rückwirkende Einführung neuer Treibhausgasminderungskriterien eine Vergütungsvoraussetzung.
  • Holz: Holz wird, unter bestimmten Voraussetzungen, weiterhin als Erneuerbare Energie eingestuft. 
  • Low carbon Fuels werden nicht auf die EE-Ziele angerechnet:
    Bei der bis zuletzt strittigen Frage, der Anrechnung von kohlenstoffarmen Brenn- und Kraftstoffen (sog. „low-carbon fuels“), wie etwa Wasserstoff auf Basis von Atomstrom, wurde ebenfalls ein Kompromiss gefunden.  Low carbon Fuels werden nicht auf die  EE– Ziele angerechnet. Es wird also weiterhin klar zwischen grünem H2 und  Low Carbon H2 unterschieden. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld mit Nachdruck eingesetzt. Mitgliedsstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum  EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie und damit etwas mehr Flexibilität.

Link: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_23_2061




Marktbericht Commodities KW47

Der Rohölmarkt ist weiterhin geprägt von einem schwachen Angebot. In den USA wird über die Freigabe der strategischen Ölreserven diskutiert. Das ließ die Ölpreise zunächst fallen. Russland liefert aktuell tatsächlich mehr Gas nach Europa, aber die Zertifizierung der Nord Stream 2 wurde durch die Bundesnetzagentur ausgesetzt. China drosselt die Kohleimporte und setzt weiter auf den 

Ausbau der inländischen Kohleminen. Der Kohlepreis stürzte ab. Der Strompreis reagierte, wie in der Vergangenheit oft,  auf die Entwicklungen im Gasmarkt. Der CO2-Preis überschritt die magische Marke von 60 € pro Tonne deutlich und zog auf über 70 € pro Tonne davon. Der Marktbericht steht hier als pdf bereit.




Marktbericht Commodities KW43

Die letzte Woche war sehr uneinheitlich, aber hat an den Energiemärkten, auf hohem Niveau, für etwas Entspannung gesorgt. Während der Ölpreis, aufgrund der Angebotslage, wieder anstieg, konnten Erdgas, Strom, CO2 und insbesondere Kohle den starken Anstieg stoppen. Die IEA schreibt in ihrem Gasmarktbericht, dass Russland mehr Gas nach Europa liefere, aber vor allem über die Türkei. 

Die chinesische Reformkommission werde bezüglich der Kohlepreise Maßnahmen ergreifen, die einen Preisanstieg stoppen und auch die europäische Kommission hat auf ihrem Gipfel beschlossen, sich die Energiemärkte und insbesondere die Spekulationen genauer anzusehen. Der Marktbericht Commodities KW 43 steht hier zum Abruf bereit.




Marktbericht Commodities KW29

Die OPEC+ hat sich auf eine Anhebung der Fördermenge ab April 2022 geeinigt. Der Rohölpreis Brent verharrte in der letzten Woche auf einem Niveau von knapp 75 $ pro Barrel. Trotz Wartungsarbeiten an der Yamal, waren die Gasflüsse nicht so stark reduziert, wie von Experten erwartet. Der Gaspreis Cal 22 sank auf 25,96 €/MWh. Aufgrund der starken asiatischen Nachfrage stieg der Kohlepreis

in der letzten Woche nochmals deutlich. Das „Fit for 55“ Paket der EU sorgte nur kurzfristig für Turbulenzen beim Strompreis und dem Preis für Emissionszertifikate. Händler meinten aber, dass die Ziele längst eingepreist sind. Der Preis für die beiden Commodities sank in der letzten Woche. Der neue Marktbericht steht hier als pdf bereit.




Marktbericht Commodities KW27

Das Thema der Woche war der rasant steigende Gaspreis, verbunden mit der Frage wohin die Reise mittelfristig geht. Die LNG-Preise sind in Asien, aufgrund einer hohen chinesischen Nachfrage, gestiegen und auch Indien wird zukünftig die Nachfrage wieder ankurbeln. Beim Rohöl wird auf die Entscheidung der OPEC+ gewartet, ob es zu einer Ausweitung der Produktion kommt.

Da sich die Industrieproduktion auch außerhalb Chinas erholt, wird nach Ansicht von Experten, die Nachfrage nach Kohle weltweit deutlich steigen. Der Strompreis wird weiterhin von den Gas- und CO2-Preisen nach oben gedrückt und der Preis für die EU-Emissionszertifikate stieg letzte Woche nochmals deutlich. Der Marktbericht ist hier abrufbar.




Konkretisierung der Eckpunkte zum „Klimapakt“

Aufgrund der Verschärfung der Klimaziele durch Brüssel muss auch die Bundesregierung ihre Ziele anpassen.  Aus einem Regierungsentwurf des „Klimapaktes“, der uns vorliegt, geht hervor, dass die Regierung im Zuge der Erhöhung des Klimazieles ein Sofortprogramm für die Erreichung dieser Ziele auf den Weg bringen will.  Der Entwurf ist die Konkretisierung der Eckpunkte, auf die sich die Bundesregierung bereits im Mai geeinigt hatte. Die vorgesehenen Ausgaben von knapp 8 Milliarden Euro für das Sofortprogramm,  die  im Finanztableau,  aufgelistet sind,  müssten noch durch den Bundestag bestätigt werden. Der Entwurf enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen die auch die Industrie betreffen. Diese sollte in den nächsten Wochen und Monaten monitoren, welche Erfordernisse und Förderungen das Sofortprogramm letztendlich enthalten wird. Wir unterstützen die Unternehmen dabei. Im Entwurf des „Klimapaktes“ heißt es in Bezug auf die Industrie:

Förderung der Produktion grünen Wasserstoffs

Die Förderung des Ausbaus von Offshore-Elektrolyseuren zur Produktion grünen Wasserstoffs wird erhöht. CO2-Einsparpotenziale ergeben sich insbesondere beim Einsatz in der Chemie-Industrie (Ersatz fossiler Wasserstoff). Die Maßnahme weist einen stark innovativen Charakter auf, Wasserstoff wird weltweit bisher auf See, d.h. offshore, noch nicht erzeugt. Die Höhe der CO2-Vermeidung hängt vom Anwendungsfeld ab. Im Fokus steht die Technologieförderung und damit die mittelfristige Erschließung dringend notwendiger Erzeugungspotenziale bei den Erneuerbaren Energien für eine perspektivisch klimaneutrale Industrieproduktion. Die beabsichtigte Förderung soll voraussichtlich bis 2027 laufen. Erste Flächenausschreibungen sollen 2021/2022 stattfinden. Für die Realisierung der bewilligten Projekte ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren einzuplanen. Die Förderung soll an die Erzeugungsmengen gekoppelt sein. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 600 Mio. €)

Ausweitung der Klimaschutzverträge

Die Bundesregierung wird das in der Nationalen Wasserstoffstrategie angelegte Pilotprogramm für Klimaschutzverträge in seinem Anwendungsbereich auf weitere Branchen der energieintensiven Grundstoffindustrien erweitern und mit zusätzlichen Mitteln ausstatten. Mit den Klimaschutzverträgen werden die höheren Betriebskosten treibhausgasarmer und -freier Verfahren, etwa beim Einsatz von grünem Wasserstoff statt fossiler Energieträger und Einsatzstoffe, abgefedert.

Das Pilotprogramm startet spätestens 2022. Klimaschutzverträge garantieren über einen definierten Zeitraum (z.B. zehn Jahre) einen festgelegten CO2-Preis und schaffen so Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit für den Betrieb klimaneutraler Verfahren der energieintensiven Industrien. Sie sind damit ein Instrument zur Absicherung von Investitionen in innovative Verfahren für eine klimaneutrale Industrie, bis diese am Markt wettbewerbsfähig sind. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 650 Mio. €)

Investitionsförderprogramm Stahlindustrie / Wasserstoff

Es wird ein Investitionskostenförderung für Anlagen zur klimaneutralen Stahlerzeugung (Direktreduktionsanlagen, Einschmelzer, Elektrolichtbogenöfen) eingeführt. Sie ergänzt die Investitionskostenförderung aus dem Fördertitel „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ im Rahmen des IPCEI Wasserstoff. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 1.500 Mio. €)

Klimaschutzmanagement in der Wirtschaft

Es wird ein ganzheitliches, strukturiertes Klimaschutzmanagement als notwendig erachtet, das über die reine Erfassung und Bilanzierung der klimarelevanten Emissionen hinausgeht und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen führt.

Aktuell gibt es keine standardisierte Vorgehensweise oder etablierte Struktur zur Einführung und Umsetzung von Klimaschutzmanagementsystemen, was zu Unsicherheit und Zögerlichkeit bei Organisationen und Unternehmen führt, Klimaschutz zielgerichtet und systematisch zu verfolgen. Daher sollten Initiativen gefördert werden, die die Standardisierung und zielgruppengeeignete Einführung von Klimaschutzmanagementsystemen voranbringen. Die Systeme sollten insbesondere auf bewährten Strukturen aufbauen, insbesondere auch für KMU mit begrenzten Ressourcen umsetzbar sein, sich möglichst einfach in Unternehmensstrukturen einbetten und die Möglichkeit bieten, in Richtung Nachhaltigkeitsmanagement erweiterbar zu sein.

Energieeffizienz in der Wirtschaft / Abwärme

Im Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird der Fördersatz für die Nutzung von außerbetrieblicher Abwärme (Fernwärme) auf 45 Prozent (für KMU: auf 55 Prozent) erhöht, um das vorhandene industrielle Abwärme-Potential auszuschöpfen.

Über die EEW wird die Erschließung von industriellen Abwärme-Quellen derzeit mit einem Satz von 30 Prozent (KMU: 40 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Studien zeigen, dass das technisch-wirtschaftliche Potenzial von industrieller außerbetrieblicher Abwärme bei ca. 10 TWh pro Jahr unter Berücksichtigung der Bestandsnetze und bei ca. 20 TWh pro Jahr unter Berücksichtigung eines Netzausbaus liegt. Zum Vergleich: Das entsprechende Ziel im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) liegt bei 100 – 150 TWh pro Jahr bis 2030, was die große Bedeutung von Abwärme verdeutlicht. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 150 Mio. €)

Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe

Die Bundesregierung wird bis Ende 2021 ein Konzept zur Gestaltung einer Marktnachfrage nach klimaneutralen und CO2-arm produzierten und recycelten Grundstoffen entwickeln und umsetzen. Die Schaffung dieser Nachfrage ist erforderlich, da die höheren Kosten der Entwicklung und Anwendung CO2armer und klimaneutraler Produktionsverfahren in den energieintensiven Grundstoffindustrien oft nicht (insb. in der Stahlindustrie) an die Abnehmer weitergegeben werden können. Ein zentrales Instrument zur Entwicklung grüner Leitmärkte sind schrittweise ansteigende Quoten für die Produktion und den Einsatz klimafreundlicher oder recycelter Materialien, die den Einsatz von Klimaschutzverträgen flankieren könnten.

In das Konzept werden auch weitere alternative und flankierende Instrumente aufgenommen. Hierzu prüft die Bundesregierung Instrumente wie die Einführung einer „Klimaumlage“ in Form einer  Verbrauchsabgabe auf CO2– und energieintensive Güter. Anpassung technischer Regularien, das Bauordnungsrecht, die Schaffung und Nutzung klimaorientierter Produktkennzeichnungen und –standards und damit verbunden ein entsprechendes Nachverfolgungs- und Zertifizierungssystem sowie Maßnahmen zur Gestaltung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Alle Instrumente werden in ihrer Wechselwirkung mit dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel überprüft. Für die Grundstoffe Stahl, Zement, Aluminium, Kunststoff, Glas und Papier prüft das BMWi bis Jahresende den Einsatz solcher Quoten.

Plattform Chemistry 4 Climate

Die Bundesregierung unterstützt die Chemische Industrie beim Erreichen des Ziels einer treibhausgasneutralen Chemieindustrie in Deutschland 2045 mit der Akteurs-Plattform Chemistry4Climate. Die Umsetzung der im Rahmen der Plattform Chemistry4Climate identifizierten und zu entwickelnden Investitionsprojekte zum Klimaschutz in der chemischen Industrie wird im Nationalen Förderprogramm Dekarbonisierung ab 2022 unterstützt. Im Zentrum der Förderung stehen dabei Investitionskosten für Projekte zu THG-neutralen Verfahren und Prozessen in der Chemieindustrie, insbesondere die Elektrifizierung der Herstellungsprozesse (E-Cracker, Prozessdampf), das Schließen von Kohlenstoffkreisläufen, die Substitution fossiler durch erneuerbare Rohstoffe, insbesondere grüner Wasserstoff.

Investitionsförderprogramm Chemie 

Die Investitionskosten für zur THG-neutralen Chemieproduktion (Elektrifizierung Herstellungsprozesse, Schließen von Kohlenstoffkreisläufen, Substitution fossiler durch erneuerbare Rohstoffe) werden mit einem Förderprogramm unterstützt. Die Maßnahme startet mit dem Abschluss der ersten Projekterarbeitungsphase der Dialog-Plattform Chemie. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 500 Mio. €)

Zertifizierungssystem für klimafreundliche Materialien / Produkte

Der CO2-Gehalt bzw. CO2-Fußabdruck von Gütern lässt sich derzeit häufig nicht verlässlich bestimmen. Gleichwohl ist diese Information für Konsument*innen und zukünftige Grenzausgleichmechanismen wichtig. Die Bundesregierung wird in Federführung des BMWi und in Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie den einschlägigen DIN-Ausschüssen bis Sommer 2022 ein Nachverfolgungs- und Zertifizierungssystem für den CO2-Gehalt von Gütern entwickeln. Bis 2025 wird die Nachverfolgung und Ausweisung des CO2-Gehalts von Gütern verpflichtend sein.

Konkretisierung des Energieeffizienzgebots im Bundesimmissionsschutzgesetz

Das im Bundesimmissionsgesetz vorgesehene Effizienzgebot wird im Rahmen einer Verordnung konkretisiert, damit es in den Genehmigungsbehörden umgesetzt werden kann. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist in § 5 Abs. 1 Nr. 4 für Betreiber*innen genehmigungsbedürftiger Anlagen die Grundpflicht zur sparsamen und effizienten Energieverwendung („Energieeffizienzgebot“) festgelegt. Für Anlagen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gegenwärtig durch die Sperrklausel nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BImSchG ausgeschlossen. Aufgrund fehlender Konkretisierung für Genehmigungsbehörden wird der § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG bislang im Vollzug nur in Einzelfällen angewendet.

Mit dieser Maßnahme soll die Sperrklausel nach § 5 Abs. 2 Satz 2 aufgehoben und das Energieeffizienzgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG insofern konkretisiert werden, dass eine Verordnung über effiziente Energienutzung nach § 7 BImSchG erlassen wird. Die Verordnung soll für Neuanlagen und Bestandsanlagen Verpflichtungen enthalten; für Bestandsanlagen sind Effizienzmaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen. Die näheren Inhalte müssen noch erarbeitet werden. Ein noch festzulegender typisierter Wirtschaftlichkeitsmaßstab trägt den notwendigen Verhältnismäßigkeitserwägungen Rechnung und schafft damit Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber*innen und Vollzugsbehörden.

 

 




IEA „World Energy Investment Report“ veröffentlicht

Die IEA hat am 02. Juni 2021 den „World Energy Investment Report“ veröffentlicht. Demnach werden die weltweiten Energieinvestitionen 2021 voraussichtlich um fast 10 % auf 1,9 Billionen US-Dollar ansteigen und den größten Teil des Rückgangs des letzten Jahres, der durch die Covid-19-Pandemie verursacht wurde, rückgängig machen, aber die Ausgaben für den Übergang zu sauberer Energie müssen viel schneller beschleunigt werden, um die Klimaziele zu erreichen.

Die Energieinvestitionen sind auf Vorkrisenniveau zurückgekehrt, aber es verschiebt sich ihre Verteilung in Richtung Strom: 2021 soll laut IEA das sechste Jahr in Folge sein, in dem die Investitionen im Stromsektor, die der traditionellen Öl- und Gasversorgung übersteigen.

Die weltweiten Investitionen im Stromsektor werden laut IEA in 2021 voraussichtlich um rund 5 % auf über 820 Milliarden US-Dollar steigen, den höchsten Stand aller Zeiten, nachdem sie 2020 unverändert geblieben sind. Erneuerbare Energien dominieren die Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten und werden voraussichtlich 70 % der die Summe in diesem Jahr ausmachen. Dank stark verbesserter Technologie und sinkender Kosten wird damit viermal mehr Strom erzeugt als vor zehn Jahren.

Während Erneuerbare Energien die neuen Strominvestitionen dominieren und die Genehmigungen für Kohlekraftwerke rund 80 % unter dem Stand von vor fünf Jahren liegen, ist Kohle, laut IEA, nicht wegzudenken. Angetrieben von China und einigen anderen asiatischen Volkswirtschaften gab es Im Jahr 2020 sogar einen leichten Anstieg der Genehmigungen für Kohlekraftwerke.

Es wird erwartet, dass die Investitionen in Öl- und Gas im Jahr 2021 um etwa 10 % steigen werden, da sich die Unternehmen finanziell von dem Schock von 2020 erholen. Die Entscheidung Katars, den weltweit größten Ausbau von Flüssigerdgas

 

 

voranzutreiben und CO2-Abscheidungstechnologien in diese Investition einzubeziehen, ist ein starkes Signal für die Absicht, die führende Position im Bereich LNG zu behaupten.

Die jüngsten Daten deuten auf den Beginn der Diversifizierung der Ausgaben einiger globaler Öl- und Gasunternehmen. Eine Analyse der IEA im letzten Jahr hat gezeigt, dass nur etwa 1 % der Investitionsausgaben in Investitionen in saubere Energie flossen. Die bisherigen Daten im Jahr 2021 deutet jedoch darauf hin, dass dies in diesem Jahr für die gesamte Branche auf 4 % und für einige der führenden europäischen Unternehmen auf weit über 10 % steigen könnte.

Der Einfluss von Konjunkturpaketen und neuen klimapolitischen Maßnahmen zeigt sich in den Erwartungen steigender Ausgaben im Jahr 2021 für erneuerbare Energien, Stromnetze, Energieeffizienz – insbesondere im Gebäudesektor in Europa – und innovative Technologien wie CO2-Abscheidung sowie Nutzung und Speicherung von Wasserstoff. Die Vereinigten Staaten könnten auch Impulse setzen, wenn der von der Regierung von Präsident Joe Biden vorgeschlagene Infrastrukturplan umgesetzt wird.

Die erwarteten 750 Milliarden US-Dollar, die nach Ansicht der IEA 2021 für saubere Energietechnologien und Effizienz ausgegeben werden sollen, bleiben aber weit unter dem, was erforderlich ist, um das Energiesystem auf einen nachhaltigen Weg zu bringen. Die Investitionen in saubere Energie müssten sich in den 2020er Jahren verdreifachen, um die Welt auf den Weg zu bringen bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen und damit die Tür für eine Stabilisierung des globalen Temperaturanstiegs um 1,5 °C offen zu halten. Das hat die IEA in dem Bericht „Roadmap to Net Zero“ beschrieben. Der Bericht steht hier als pdf bereit.




Marktbericht Commodities KW 21

Das Top Thema der letzten Woche war der Start des britischen Emissionshandels, der die Märkte durcheinanderwirbelte. Die Aussicht auf die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran, ließ die Rohölpreise fallen. Die USA haben die Sanktionen gegen die Projektgesellschaft der Nord-Stream-2 aufgehoben, so dass eine baldige Fertigstellung wahrscheinlicher wird.

Der Gaspreis ging in der letzten Woche deutlich nach unten. Die Kohlenachfrage hat sich in diesem Jahr deutlich erholt, weshalb China seine Produzenten aufgefordert hat, die Produktion im eigenen Land deutlich zu erhöhen. Der Strompreis folgte dem gesunkenen Gas- und CO2-Preis. Der Marktbericht ist hier als pdf abrufbar.

 




Marktbericht Commodities KW 17

Am Rohölmarkt belastete die Sorge, dass die angespannte Corona-Lage in großen Nachfrageländern wie Indien, die Öl-Nachfrage senkt. Beim Erdgas hingegen steht das Angebot im Fokus, denn die Speicherstände sind sehr niedrig und die Pipeline-Kapazitäten begrenzt. Das LNG Angebot bleibt aber weiterhin hoch. Der Kohlemarkt wird aktuell, saisonal bedingt, wegen der steigenden Nachfrage aus Indien, vor der traditionellen Monsunzeit von Juli bis September, gestützt.

Durch die gestiegenen Gas- und CO2-Preise bewegte sich auch der Strommarkt in der letzten Woche nach oben. Beflügelt von den Ankündigungen, des von den USA einberufenen Klimagipfels und den Verschärfungen der EU-Klimaziele, stieg der CO2-Preis wieder auf Rekordhöhe. Der Marktbericht Commodities steht hier als pdf zum abruf bereit.




Marktbericht Commodities KW 13

Die Rohölpreise fielen, weil die jüngsten Entwicklungen der Corona-Krise die Angst am Ölmarkt vor einem Rückgang der Nachfrage, insbesondere im Mobilitätssektor, schüren. Während die Wetterprognosen von einem Kälteeinbruch über die Ostertage ausgehen, sind die Gasspeicherstände auf einem niedrigen Niveau. Chinas Kohlevorräte stehen aktuell unter Druck und sorgten für einen Anstieg

des Kohlepreises. Von Januar bis März produzierten die erneuerbaren Energien nur 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms. Der Anteil der Stromerzeugung auf Basis von Kohle und Erdgas stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Der Marktbericht Commodities KW 13 steht hier als pdf zur Verfügung.




Marktbericht Commodities KW 09

Auf der Nachfrageseite treibt die Hoffnung auf konjunkturelle Besserung, gestützt durch Fortschritte bei den Corona-Impfungen und die Aussicht auf weniger Beschränkungen des öffentlichen Lebens die globalen Energie Commodities. Es gab in den vergangenen Tagen allerdings, nach Aussage von Händlern,  keine großen Impulse für die Märkte,

so dass eine eher volatile Seitwärtsbewegung festzustellen war. Das Gasspeicherniveau liegt in Europa 6,1 % unter der saisonalen Norm. Bei einer größeren Gasnachfrage, aufgrund von tieferen Temperaturen, könnte das für steigende Großhandelspreise sorgen. Der Marktbericht ist hier abrufbar.




Wasserstoff für die Industrie; von Heiko Lohmann

Der Journalist und Gasmarktexperte Heiko Lohmann beschreibt in diesem Artikel, wie sich das Hype-Thema Wasserstoff entwickelt und was das für die Industrie bedeuten könnte. Die Industrieunternehmen, nicht nur aus der Stahl- und der Chemiebranche sollten die Entwicklungen beim Thema Wasserstoff im Auge behalten. Alle Unternehmen könnten zumindest indirekt (Beimischungen, Regulierungsfragen) betroffen sein. Aber auf dem Weg zu einem Wasserstoffmarkt sind noch etliche Hürden zu überwinden. Die richtige Arbeit fängt 2021 erst an. Dieser Artikel als pdf. 

Anfang 2018 hatte der Bundesverband der Industrie (BDI) eine große Studie „Klimapfade für Deutschland“ veröffentlicht. Angefertigt wurde die Studie den Beratungsgesellschaften The Boston Consulting Group und Prognos. Ein Lenkungskreis des Verbandes hat Analysen und Ergebnisse während der Erstellung intensiv und wohl auch sehr kontrovers diskutiert.  Es war damals im Grunde die Eintrittskarte des BDI zur generellen klimapolitischen Diskussion und das klare Signal eines Bekenntnisses zum Klimaschutz. Aber natürlich soll nicht die olle Studie Gegenstand dieses Beitrags sein. Interessant ist allein, Wasserstoff spielte in der Studie im Grunde keine zentrale Rolle. Er wurde aber als ein möglicher „Game Changer“ zum Erreichen der Klimaziele bezeichnet. Die Einsatzreife sei aber noch nicht absehbar, hieß es in der Studie. An verschiedenen Stellen wurde auf die Möglichkeiten der Wasserstoffnutzung verwiesen, dies aber als zu teuer und im Grunde wenig praktikabel verworfen. So schreiben die Autoren über die mögliche Umstellung der Stahlproduktion vom Hochofenprozess auf die Direktreduktion des Eisenerzes mit Wasserstoff, dies sei mit hohem Kostenaufwand verbunden und auf Grund bestehender Reinvestitionszyklen kaum realistisch. Zudem würde für die Erzeugung des „grünen“ Wasserstoffs mit Hilfe von Strom aus erneuerbaren Energien, ein Ausbau für erneuerbare Erzeugung benötigt, der über die Potenziale in Deutschland hinausginge.

Die Argumente sind nach wie vor nicht falsch, aber dennoch steht nur zwei oder drei Jahre später die Stahlindustrie an erster Stelle, wenn es um den möglichen zukünftigen Einsatz von CO2-freiem oder CO2-neutralen Wasserstoff (zum Unterschied später mehr) geht. Was ist passiert und welche enormen Herausforderungen bleiben?

Zum einen hat das Thema Wasserstoff seit 2018 oder 2019 einen unglaublichen „Hype erfahren“. Vom möglichen „Game Changer“ ist das simple Produkt H2 zum Heilsbringer oder Champagner oder einem „sexy Energieträger“ (Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier) mutiert. Und dieser Prozess findet nicht nur in Deutschland, nein er findet global statt. Die deutsche Sektion des Weltenergierates (die mit dem BDI eng verbandelt ist) hat es analysieren lassen. Ende 2017 hat Japan als erstes Land eine Wasserstoffstrategie verabschiedet, Anfang 2019 Südkorea. Seit Ende 2019 sind es sieben weitere Staaten, darunter Deutschland, sowie die Europäische Union. Der Hype hat meines Erachtens zwei klima- und energiepolitische Gründe sowie einen oder zwei industriepolitische und geostrategische Gründe:

  • Der gesellschaftliche Druck, Klimaschutzziele ernst zu nehmen, steigt (teilweise auch der Gegendruck, dies nicht zu tun, aber die Diskussion wäre ein eigener Beitrag).
  • Die Erkenntnis hat sich durchgesetzt, dass zumindest in bestimmten Sektoren und Prozessen der direkte Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Dort werden weiter flüssige und gasförmige Energieträger benötigt

Soweit die Klimaargumente, die aber nur einen Teil der Geschichte darstellen:

  • Wasserstoff schafft neue industrielle Produkte und Prozesse, deshalb soll das Feld industriepolitisch besetzt werden. Deutschland hat eine etablierte Wasserstoffindustrie, dies gilt aber auch vor allem für Japan.
  • Wasserstoff ermöglicht es aber auch neue globale Allianzen, Partnerschaften und Netzwerke zu knüpfen und damit ein neues energiestrategisches Gleichgewicht zu erreichen.

Auf Seiten der Industrie werden aus meiner Sicht die Klimaschutzziele mittlerweile sehr, sehr ernst genommen. Mehr und mehr Unternehmen formulieren sehr klar, bis wann sie selber ihre CO2-Emissionen deutlich reduzieren und CO2-neutral produzieren wollen. Für die Stahlindustrie bedeutet dies, die Investition in einen neuen Kohlebetriebenen Hochofen stellt mit ziemlicher Sicherheit ein Stranded Investment dar, das deutlich vor Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben werden müsste.

Leider ändern weder nationale noch europäische Wasserstoffstrategien noch Einsichten in die Klimaschutz etwas daran, dass der Weg in eine Wasserstoffwirtschaft noch ein sehr steiniger ist. Ob und wie schnell er wirklich beschritten wird, erscheint Anfang 2021 durchaus offen. Mindestens fünf zentrale Herausforderungen lassen sich aus meiner Sicht identifizieren:

  • Wofür soll Wasserstoff in der Industrie eingesetzt werden?
  • Wer trägt die Kosten für den CO2-freien/neutralen Wasserstoff?
  • Was wird überhaupt als CO2-freier, also nachhaltiger, Wasserstoff akzeptiert.
  • In welcher Menge ist nachhaltiger Wasserstoff verfügbar?
  • Wie entsteht ein Markt für Wasserstoff?

Einsatz von Wasserstoff

Über die Frage, wo Wasserstoff eingesetzt werden soll, wird in der Politik intensiv gestritten. Die Basishypothese lautet, nachhaltiger Wasserstoff ist knapp (dazu gleich mehr), er soll nur da eingesetzt werden, wo keine anderen Dekarbonisierungsoptionen bestehen. In erster Linie soll in der chemischen Industrie konventionell produzierter Wasserstoff ersetzt werden (vor allem in Raffinerien und in der Ammoniakproduktion). Zudem gilt – wie schon erwähnt – die Stahlindustrie als der zentrale Anwendungsfall für Wasserstoff.

Eine andere Perspektive vertritt vor allem die Gaswirtschaft. Sie will sukzessive alle Anwendungen für Erdgas auf Wasserstoff (oder synthetisches Methan, das durch die Beimischung von CO2 zu Wasserstoff entsteht) umstellen. Dazu soll nach und nach eine höhere Konzentration an Wasserstoff dem Erdgas beigemischt werden. Aktuell sind maximal zehn Prozent zulässig, 20 Prozent ist das nächste Ziel des DVGW, des technischen Verbands der Gaswirtschaft. Gegen die zunehmende Beimischung von Wasserstoff zu Erdgas vor allem in den Hochdruckleitungen läuft aber unter anderem die chemische Industrie „Sturm“, da dadurch Qualitätsschwankungen entstehen, die unter anderem zu Problemen führen, wenn Erdgas als Grundstoff eingesetzt wird. Auch politisch haben Beimischkonzepte, und damit ein breiter Einsatz von Wasserstoff auch im Wärmemarkt nicht gerade Konjunktur.

Nachhaltiger Wasserstoff ist teuer

Egal wie man CO2-freien oder CO2-neutralen Wasserstoff erzeugt, er ist teurer als die heute eingesetzten Energieträger. Dies gilt zumindest so lange der CO2-Preis nicht deutlich höher als heute ist und nicht durch technologischen Fortschritt und eine Skalierung die Produktion von Wasserstoff deutlich günstiger geworden ist. Es werden auf jeden Fall Instrumente benötigt, um diesen Kostennachteil zu überbrücken. Dabei wird eine reine Subventionierung der Investitionen nicht ausreichen. Auch wenn das Wort „Wasserstoff-EEG“ vermutlich bei den meisten Akteuren Juckreiz auslöst, ohne ein, nennen wir es Marktdesign, wird es nicht gehen. Derzeit ist die Lieblingsidee der Politik in Deutschland aber auch Europa die Einführung von Carbon Contracts for Difference. Ausgeglichen wird dabei die Differenz zwischen den effektiven (und effizienten) CO2-Vermeidungskosten bei einem Einsatz von Wasserstoff und dem Marktpreis für CO2. Aber auch Quoten, die Anrechnung bei der Erfüllung von Anteilen an erneuerbaren Energien im Wärmesektor oder ähnliches sind vorstellbar. Die Kosten wird der Verbraucher oder der Steuerzahler tragen müssen.

Was ist nachhaltiger Wasserstoff?

Die Farbenlehre des Wasserstoffs gehört eindeutig zu den beliebtesten Spielen der Politik. „Gut“ ist in der Regel grüner Wasserstoff, der aus erneuerbarem Strom hergestellt mittels Elektrolyse (Power-to-Hydrogen) hergestellt wird. Wobei, richtig gut ist auch dieser Wasserstoff nur, wenn sichergestellt ist, dass nicht eine Kohle- oder Gaskraftwerk laufen muss, um dann in der Stromerzeugung fehlenden Grünstrom zu ersetzen. Also Wasserstoff sollte, so die ganz reine Lehre nur aus sonst abzuregelndem Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Heftig gestritten wird über die Nachhaltigkeit von blauem Wasserstoff. Dabei wird Erdgas mit dem Prozess der Dampfreformierung oder einem autothermischen Prozess (das ist effizienter) in Wasserstoff und CO2 aufgespalten. Mit der Methode wird auch heute der Wasserstoff erzeugt. Das CO2 soll aber dann nicht mehr in die Atmosphäre entlassen werden, sondern gespeichert werden. Carbon Capture and Storage (CCS) ist der Fach- für Gegner der Kampfbegriff. Das Verfahren ist aktuell die billigstes Möglichkeit CO2-neutralen Wasserstoff herzustellen, zudem sind Erdgas und CO2-Lagerstätten vorerst reichlich verfügbar. Die EU-Kommission ist aber optimistisch, dass 2030 grüner Wasserstoff mit Blauem konkurrenzfähig ist; zumindest dort wo billige erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Von vielen Akteuren, die sich für Umweltschutz einsetzen, wird sehr häufig die Nachhaltigkeit von blauem Wasserstoff bestritten. Dafür bestehen im Wesentlichen drei Gründe: Die Methanemission bei der Produktion und dem Transport des Erdgases gelten als Problem. Das CO2 werde zudem nicht komplett abgeschieden. Und die Sicherheit und Dauerhaftigkeit der CO2-Lagerung wird angezweifelt. In Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden oder Norwegen ist blauer Wasserstoff ganz klar pragmatischer Teil der Lösung. Für Norwegen ist die Speicherung von CO2 ein zukünftiges Geschäftsmodell. Auch die EU ist vorsichtig positiv eingestellt, in Deutschland sind die Widerstände enorm. Unter anderem bestehen im Bundesumweltministerium deutliche Vorbehalt gegenüber blauem Wasserstoff. Das Spektrum der Wasserstoff-Farbenlehr ist noch deutlich breiter. Aus Platzgründen soll es aber hier bei grünem und blauen Wasserstoff bleiben.

Wo kommt der Wasserstoff her?

Wenn man denn nun allein grünen Wasserstoff als Teil eines nachhaltigen Energiesystems betrachtet, stellt sich die Frage, wo denn Wasserstoff aus erneuerbarem Strom produziert werden soll, vor allem wenn dieser Wasserstoff verlässlich und ausreichend unter anderem für die Industrie zur Verfügung stehen soll. Sicher nicht allein aus abgeregeltem Strom aus erneuerbaren Energien. Über den eingangs erwähnten Vorbehalt in der BDI-Studie, die potenzielle Erzeugungskapazität reiche nicht aus, besteht weitgehend Konsens. Als Lösung werden internationale Kooperationen angeboten, wo grüner Wasserstoff dort produziert werden soll, wo reichlich Strom aus erneuerbaren Energien (und möglichst auch Wasser) vorhanden ist. Nordafrika, Chile, aber auch Australien werden häufig als vielversprechende Kandidaten für eine große Wasserstoffproduktion genannt. Im Rahmen des Corona-Wiederaufbauprogramms aus dem letzten Jahr und der Wasserstoffstrategie wurden für solche Kooperationen zwei Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings ist der Aufbau solcher Kooperationen anspruchsvoll und wird Zeit benötigen. Das Schicksal von Desertec gilt dabei als „Menetekel“, weniger pathetisch als Beispiel dafür, wie anspruchsvoll solche Projekte sein können und eben auch nicht unbedingt erfolgreich. Eine im Grunde weitgehend offene Frage ist dabei auch der Transport von Wasserstoff in Schiffen – eine Pipeline aus Australien oder Chile ist unrealistisch -. Es gibt verschiedene technologische Ansätze für den Transport, keiner wird bisher für den Transport großer Mengen Wasserstoff genutzt. Naheliegend ist – ähnlich wie bei Erdgas – die Verflüssigung. Aber da Wasserstoff erst bei rund minus 250 Grad flüssig wird (Erdgas minus 160 Grad) bestehen eigene Herausforderungen. In Japan wurde ein erstes Schiff zum Transport von flüssigem Wasserstoff umgerüstet. Es soll in diesem Jahr beginnen Wasserstoff von Australien nach Japan zu bringen.

Ein Markt für Wasserstoff

Die Vision ist ein Handel für Wasserstoff wie heute für Erdgas. In den Niederlanden wird an entsprechenden Konzepten gearbeitet. Die EEX hat eine Händler-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit dem Thema Wasserstoffhandel an der EEX beschäftigen soll. Einig sind sich wohl alle Akteure den Handel der grünen Eigenschaften von dem Handel mit dem Rohstoff Wasserstoff zu trennen. Benötigt wird dafür ein – möglichst europäisches – System an Herkunftsnachweisen. Daran sind die Arbeiten im Grunde relativ weit fortgeschritten, ein Pilotprojekt existiert. Da Wasserstoff, wie Erdgas ein leitungsgebundener Energieträger ist, wird ähnlich wie für Erdgas ein virtueller Handelspunkt in einem Wasserstoffnetz benötigt. Oben wurden die Herausforderungen beim Transport von Wasserstoff in Schiffen erwähnt. Beim Leitungstransport sind die Herausforderungen deutlich geringer. Der Transport von Wasserstoff in Pipelines ist gängige Praxis. Nach Einschätzung der deutscher Gasnetzbetreiber lassen sich Gasleitungen in der Regel ohne großen Aufwand für den Transport von Wasserstoff umwidmen. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben deshalb die Errichtung eines ersten Wasserstoffnetzes vorgeschlagen, das weitgehend aus umgewidmeten Erdgasleitungen besteht. Sie wollen, dass die Erdgasnetzregulierung auf Wasserstoffnetze erweitert wird. Diesen Weg wird das Bundeswirtschaftsministerium vermutlich nicht mitgehen, da dann der Aufbau des Wasserstoffnetzes durch die Nutzer der Erdgasnetze über die Netzentgelte mit finanziert werden würde. Im Ministerium wird an einer eigenen Regulierung für Wasserstoffnetze gearbeitet, die noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden soll. Damit werden in einem ersten Schritt wohl nur fragmentierte Märke für Wasserstoff entstehen.

Fazit

Industrieunternehmen, nicht nur aus der Stahl- und der Chemiebranche sollten die Entwicklungen beim Thema Wasserstoff im Auge behalten. Alle Unternehmen könnten zumindest indirekt (Beimischungen, Regulierungsfragen) betroffen sein. Aber auf dem Weg zu einem Wasserstoffmarkt sind noch etliche Hürden zu überwinden. Die richtige Arbeit fängt 2021 erst an.

 




Marktbericht Commodities KW 03

Die Preise der Energie-Notierungen sind in den letzten Tagen etwas gefallen, aber haben einen starken Anstieg hinter sich.  Ein Grund für den leichten Rückgang war der starke US-Dollar. Gerade bei in Dollar notierten Commodities, wirkt sich das Wechselkursverhältnis aus.

Weiterhin werden negative wirtschaftliche Auswirkungen wegen der geplanten, weiteren COVID 19 Lockdown-Maßnahmen , befürchtet.  Bei den Erdgaspreisen wirken die LNG Entwicklungen in Asien, die zu hohen Preisen führen, auch in Europa  nach. Der Marktbericht steht hier als pdf bereit.




Wasserstoff Projektförderung für die Industrie durch IPCEI

Die Bundesregierung informiert über das Förderverfahren und beantwortet Fragen in einer Online-Veranstaltung am 21. Januar und am  9. Februar. Anträge können bis zum 19. Februar eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgerufen, Projektskizzen im Bereich Wasserstofftechnologien und -systeme für eine Förderung einzureichen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMWi) und den Bundesländern. Die Fördergrundsätze, Förderkriterien und Anforderungen an die Projektanträge sind in der sowie der Bekanntmachung zu finden. Die Projektskizzen können bis zum 19. Februar 2021 hier hochgeladen werden.

Die Bundesregierung informiert über das Förderverfahren und beantwortet Fragen in einer Online-Veranstaltung am 21. Januar 2021 von 10 bis 12 Uhr und am 9. Februar 2021 von 10 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen sind in der  zu finden.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen an Informationsstellen der Bundesregierung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) und den Projektträger Jülich zu richten.

CO2-armer Wasserstoff und dessen Derivate sind, nach Ansicht des BMWi, von besonderer Bedeutung für das Erreichen der Klimaziele, da sie klimafreundliche Alternativen in Bereichen bieten, die sich nach derzeitigem Stand der Technik nicht vollständig über Energieeffizienz und den direkten Einsatz von erneuerbarem Strom dekarbonisieren lassen. So können durch Wasserstoffeinsatz Produktionsprozesse in der Industrie und in der Mobilität dekarbonisiert werden. Zudem kann dessen Erzeugung als Speicher für erneuerbaren Strom genutzt werden. Darüber hinaus bieten Wasserstofftechnologien die industriepolitische Chance, sich auf einem globalen Zukunftsmarkt wichtige Anteile zu sichern.

Am 10. Juni 2020 verabschiedete die Bundesregierung mit der Nationalen Wasserstoffstrategie einen Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den

Transport und die Nutzung von Wasserstoff und damit für entsprechende Innovationen und Investitionen. Sie ist ein wesentlicher Grundstein für den Markthochlauf der Wasserstofftechnologien.

Dieser Markthochlauf soll im Rahmen der Fördermöglichkeiten der „Important Projects of Common European Interest (IPCEI)“ für Wasserstofftechnologien und -systeme unterstützt werden. IPCEIs leisten als gemeinsame Investitionsanstrengung kooperierender europäischer Unternehmen, flankiert auch durch staatliche Förderung, einen wichtigen Impuls im europäischen Binnenmarkt und stärken so Wachstum, Beschäftigung, Innovationsfähigkeit und globale Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa. Mit diesem Instrument sollen integrierte Projekte entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette gefördert werden. Dies betrifft Investitionen in Erzeugung von grünem Wasserstoff, in Wasserstoffinfrastruktur und die Nutzung von Wasserstoff in der Industrie und für Mobilität.

In dem laufenden Interessenbekundungsverfahren können Projektskizzen für Investitionsvorhaben in den genannten Bereichen eingereicht werden.

Auf der hochrangigen Auftaktveranstaltung „IPCEI now and tomorrow – The future of European cooperation in key technologies – celebrating the launch of IPCEI Hydrogen“ im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gemeinsam mit seinen EU-Kolleginnen und -Kollegen am 17. Dezember 2020 feierlich das IPCEI Wasserstoff gestartet. Im Rahmen der Veranstaltung unterzeichneten 22 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen das Manifesto zur Entwicklung einer europäischen Wertschöpfungskette Wasserstofftechnologien und -systeme. In diesem wird bekräftigt, dass die Staaten gemeinsame Wasserstoffprojekte in ganz Europa zeitnah fördern wollen.

Das BMWi ist seit langem an der Entwicklung beteiligt und auch Mitglied der . Die ECH2A wurde am 08. Juli 2020 von der Europäischen Kommission gegründet. Sie soll als ein Instrument zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission am selben Tag vorgelegten  dienen. Ihre Aufgabe ist es, die Industrie, nationale und lokale Behörden, die Zivilgesellschaft sowie wissenschaftliche Einrichtungen zusammenzubringen, um konkrete Investitionsprojekte für den großskaligen Einsatz von sauberem Wasserstoff zu entwickeln. Es wird erwartet, dass die ECH2A auch eine Plattform für die IPCEI Wasserstoff bieten wird.




Marktbericht Commodities KW 48

Die KW 48 war geprägt von der Hoffnung, dass die Covid19 Pandemie durch den Impfstoff im nächsten Jahr gebändigt werden könnte. Das wirkt am längeren Ende positiv auf die Preise, aber die aktuellen regionalen Lockdown Maßnahmen in einigen Ländern wirken dagegen.

Ein Blick auf den europäischen Stromverbrauch zeigt, dass vor allem Frankreich aktuell mit einem Absatzminus von 14 Prozent und Spanien mit minus elf Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich unter der Corona-Krise leiden. Der Bericht steht hier als pdf zum Download bereit: Marktbericht Commodities KW 48




Marktbericht Commodities KW41

Die im November anstehenden US-Wahlen und der Gesundheitszustand von US Präsident Trump dürften auch in der kommenden Woche die Preise der Commodities beeinflussen. Aber auch andere Themen außerhalb der Rohstoffmärkte werden ihre Schatten voraus werfen. Allen voran die Entwicklung der Pandemie im kälteren Herbst mit ihren potenziellen Folgen für die Wirtschaft.

Aber auch geopolitische Risikofaktoren, darunter die Brexit-Gespräche oder aber der US-Handelskonflikt mit China, sollten nicht außer Acht gelassen werden.  Hier den können EINTEC INSIGHTS Nutzer den Marktbericht Commodities  als pdf ansehen.