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Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2024

Wir wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2024.

Dieses herausfordernde Jahr Revue passieren lassen und mit Neugier auf das Kommende blicken – der Jahresausklang ist eine spannende Zeit! Wir danken Ihnen für die vertrauensvolle und angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2023.

Mit dieser Zuversicht blicken wir aufs kommende Jahr und freuen uns auf erfolgreiche, gemeinsame Projekte.

Ihr Markus Gebhardt




EINTEC wünscht ein glückliches und gesundes Jahr 2023

Wir wünschen Ihnen ein glückliches und gesundes neues Jahr 2023 mit viel Zuversicht und positiver Energie. Zum Beginn des neuen Jahres wollen wir den Blick für einen kurzen Moment zurück richten und uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken. Noch viel lieber aber schauen wir nach vorne und freuen uns auf ein erfolgreiches neues Jahr an Ihrer Seite!

Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.

Antoine de Saint-Exupéry




Wir wünschen ein glückliches und gesundes Jahr 2022

Wir wünschen Ihnen ein glückliches und gesundes neues Jahr 2022 mit viel Zuversicht und positiver Energie. Zum Beginn des neuen Jahres wollen wir den Blick für einen kurzen Moment zurück richten und uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken. Noch viel lieber aber schauen wir nach vorne und freuen uns auf ein erfolgreiches neues Jahr an Ihrer Seite!

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.
Albert Einstein




Das waren die EINTEC Energietage 2021

Am 06. und 07. Oktober versammelten sich mehr als 50 Teilnehmer zu den ersten EINTEC Energietagen im Oktogon, auf dem Gelände des Weltkulturerbes „Zeche Zollverein“. Dabei waren Teilnehmer aus der energieintensiven Industrie, den Industrieverbänden, von Lieferanten und Dienstleistern. An zwei Tagen wurden die wichtigen Themen der zukünftigen Umgestaltung der industriellen Energiewirtschaft miteinander diskutiert. Eine Abendveranstaltung mit einer Führung durch das Weltkulturerbe „Zeche Zollverein“, rundete den ersten Veranstaltungstag ab. Neben den interessanten Vorträgen wurde auch am Rande und in den Pausen, intensiv miteinander gesprochen, Networking betrieben und die Möglichkeiten einer Veranstaltung in Präsenz ausgekostet.

Experten der verschiedenen Themen bereicherten mit ihren Vorträgen diese Veranstaltung. So wurden die Auswirkungen der Corona Pandemie genauso beleuchtet, wie die zukünftige Energiepolitik einer neuen Bundesregierung. Die europäische und deutsche Klimazielarchitektur und deren Herausforderungen für die Unternehmen wurde diskutiert. Dabei wurde an verschiedenen Stellen der Veranstaltung die zukünftigen Möglichkeiten einer Versorgung der Industrie mit Wasserstoff angesprochen und das GET H2: Projekt zum Aufbau einer Infrastruktur für grünen Wasserstoff vorgestellt.

Die Umgestaltung von Versorgungskonzepten zur Reduzierung von CO2 waren genauso Themen, wie  die industrielle Kraft-Wärme-Kopplung. Ein viel diskutiertes Thema waren die Preisentwicklungen an den Strom- und Gasmärkten, die vor dem Hintergrund der Turbulenzen an den Energiemärkten, genau zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung, eine besondere Brisanz hatte.

Der nationale Emissionshandel wurde auf den Prüfstein gelegt und die Zukunft der EEG Umlage aufgezeigt. Für viel Diskussion sorgte der Realitätscheck der „grünen PPAs“. Der Klimaschutz wurde als unternehmerischer Erfolgsfaktor aufgezeigt und der Weg dorthin über eine Flexibilitätsvermarktung sowie Batteriespeicherbetrieb dargestellt.

Als Auftaktveranstaltung waren diese Energietage ein voller Erfolg. Neben interessanten Vorträgen und dem wichtigen Networking sollen sie auch zukünftig, ein Forum bilden, um unterschiedliche Player zusammen zu führen, einen Austausch zu initiieren und neue Ansätzen voran zu bringen.

Die nächsten EINTEC Energietage finden am gleichen Ort, am 28.09. – 29.09.2022, statt.

v. r. n. Christian Seyfert, Eva Schreiner, Holger Fleckenstein, Aletta Gerst, Annerieke Walter, Dr. Ralf Wagner, Markus Gebhardt, Ralf Gayer, Sabine Gores

v. r. n. Markus Schnier, Gerhard Locher, Christian Karalis, Christoph Gardlo, Dr. Tobias Woltering, Dr. Heiko Lohmann, Markus Gebhardt




Konkretisierung der Eckpunkte zum „Klimapakt“

Aufgrund der Verschärfung der Klimaziele durch Brüssel muss auch die Bundesregierung ihre Ziele anpassen.  Aus einem Regierungsentwurf des „Klimapaktes“, der uns vorliegt, geht hervor, dass die Regierung im Zuge der Erhöhung des Klimazieles ein Sofortprogramm für die Erreichung dieser Ziele auf den Weg bringen will.  Der Entwurf ist die Konkretisierung der Eckpunkte, auf die sich die Bundesregierung bereits im Mai geeinigt hatte. Die vorgesehenen Ausgaben von knapp 8 Milliarden Euro für das Sofortprogramm,  die  im Finanztableau,  aufgelistet sind,  müssten noch durch den Bundestag bestätigt werden. Der Entwurf enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen die auch die Industrie betreffen. Diese sollte in den nächsten Wochen und Monaten monitoren, welche Erfordernisse und Förderungen das Sofortprogramm letztendlich enthalten wird. Wir unterstützen die Unternehmen dabei. Im Entwurf des „Klimapaktes“ heißt es in Bezug auf die Industrie:

Förderung der Produktion grünen Wasserstoffs

Die Förderung des Ausbaus von Offshore-Elektrolyseuren zur Produktion grünen Wasserstoffs wird erhöht. CO2-Einsparpotenziale ergeben sich insbesondere beim Einsatz in der Chemie-Industrie (Ersatz fossiler Wasserstoff). Die Maßnahme weist einen stark innovativen Charakter auf, Wasserstoff wird weltweit bisher auf See, d.h. offshore, noch nicht erzeugt. Die Höhe der CO2-Vermeidung hängt vom Anwendungsfeld ab. Im Fokus steht die Technologieförderung und damit die mittelfristige Erschließung dringend notwendiger Erzeugungspotenziale bei den Erneuerbaren Energien für eine perspektivisch klimaneutrale Industrieproduktion. Die beabsichtigte Förderung soll voraussichtlich bis 2027 laufen. Erste Flächenausschreibungen sollen 2021/2022 stattfinden. Für die Realisierung der bewilligten Projekte ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren einzuplanen. Die Förderung soll an die Erzeugungsmengen gekoppelt sein. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 600 Mio. €)

Ausweitung der Klimaschutzverträge

Die Bundesregierung wird das in der Nationalen Wasserstoffstrategie angelegte Pilotprogramm für Klimaschutzverträge in seinem Anwendungsbereich auf weitere Branchen der energieintensiven Grundstoffindustrien erweitern und mit zusätzlichen Mitteln ausstatten. Mit den Klimaschutzverträgen werden die höheren Betriebskosten treibhausgasarmer und -freier Verfahren, etwa beim Einsatz von grünem Wasserstoff statt fossiler Energieträger und Einsatzstoffe, abgefedert.

Das Pilotprogramm startet spätestens 2022. Klimaschutzverträge garantieren über einen definierten Zeitraum (z.B. zehn Jahre) einen festgelegten CO2-Preis und schaffen so Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit für den Betrieb klimaneutraler Verfahren der energieintensiven Industrien. Sie sind damit ein Instrument zur Absicherung von Investitionen in innovative Verfahren für eine klimaneutrale Industrie, bis diese am Markt wettbewerbsfähig sind. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 650 Mio. €)

Investitionsförderprogramm Stahlindustrie / Wasserstoff

Es wird ein Investitionskostenförderung für Anlagen zur klimaneutralen Stahlerzeugung (Direktreduktionsanlagen, Einschmelzer, Elektrolichtbogenöfen) eingeführt. Sie ergänzt die Investitionskostenförderung aus dem Fördertitel „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ im Rahmen des IPCEI Wasserstoff. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 1.500 Mio. €)

Klimaschutzmanagement in der Wirtschaft

Es wird ein ganzheitliches, strukturiertes Klimaschutzmanagement als notwendig erachtet, das über die reine Erfassung und Bilanzierung der klimarelevanten Emissionen hinausgeht und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen führt.

Aktuell gibt es keine standardisierte Vorgehensweise oder etablierte Struktur zur Einführung und Umsetzung von Klimaschutzmanagementsystemen, was zu Unsicherheit und Zögerlichkeit bei Organisationen und Unternehmen führt, Klimaschutz zielgerichtet und systematisch zu verfolgen. Daher sollten Initiativen gefördert werden, die die Standardisierung und zielgruppengeeignete Einführung von Klimaschutzmanagementsystemen voranbringen. Die Systeme sollten insbesondere auf bewährten Strukturen aufbauen, insbesondere auch für KMU mit begrenzten Ressourcen umsetzbar sein, sich möglichst einfach in Unternehmensstrukturen einbetten und die Möglichkeit bieten, in Richtung Nachhaltigkeitsmanagement erweiterbar zu sein.

Energieeffizienz in der Wirtschaft / Abwärme

Im Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird der Fördersatz für die Nutzung von außerbetrieblicher Abwärme (Fernwärme) auf 45 Prozent (für KMU: auf 55 Prozent) erhöht, um das vorhandene industrielle Abwärme-Potential auszuschöpfen.

Über die EEW wird die Erschließung von industriellen Abwärme-Quellen derzeit mit einem Satz von 30 Prozent (KMU: 40 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Studien zeigen, dass das technisch-wirtschaftliche Potenzial von industrieller außerbetrieblicher Abwärme bei ca. 10 TWh pro Jahr unter Berücksichtigung der Bestandsnetze und bei ca. 20 TWh pro Jahr unter Berücksichtigung eines Netzausbaus liegt. Zum Vergleich: Das entsprechende Ziel im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) liegt bei 100 – 150 TWh pro Jahr bis 2030, was die große Bedeutung von Abwärme verdeutlicht. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 150 Mio. €)

Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe

Die Bundesregierung wird bis Ende 2021 ein Konzept zur Gestaltung einer Marktnachfrage nach klimaneutralen und CO2-arm produzierten und recycelten Grundstoffen entwickeln und umsetzen. Die Schaffung dieser Nachfrage ist erforderlich, da die höheren Kosten der Entwicklung und Anwendung CO2armer und klimaneutraler Produktionsverfahren in den energieintensiven Grundstoffindustrien oft nicht (insb. in der Stahlindustrie) an die Abnehmer weitergegeben werden können. Ein zentrales Instrument zur Entwicklung grüner Leitmärkte sind schrittweise ansteigende Quoten für die Produktion und den Einsatz klimafreundlicher oder recycelter Materialien, die den Einsatz von Klimaschutzverträgen flankieren könnten.

In das Konzept werden auch weitere alternative und flankierende Instrumente aufgenommen. Hierzu prüft die Bundesregierung Instrumente wie die Einführung einer „Klimaumlage“ in Form einer  Verbrauchsabgabe auf CO2– und energieintensive Güter. Anpassung technischer Regularien, das Bauordnungsrecht, die Schaffung und Nutzung klimaorientierter Produktkennzeichnungen und –standards und damit verbunden ein entsprechendes Nachverfolgungs- und Zertifizierungssystem sowie Maßnahmen zur Gestaltung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Alle Instrumente werden in ihrer Wechselwirkung mit dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel überprüft. Für die Grundstoffe Stahl, Zement, Aluminium, Kunststoff, Glas und Papier prüft das BMWi bis Jahresende den Einsatz solcher Quoten.

Plattform Chemistry 4 Climate

Die Bundesregierung unterstützt die Chemische Industrie beim Erreichen des Ziels einer treibhausgasneutralen Chemieindustrie in Deutschland 2045 mit der Akteurs-Plattform Chemistry4Climate. Die Umsetzung der im Rahmen der Plattform Chemistry4Climate identifizierten und zu entwickelnden Investitionsprojekte zum Klimaschutz in der chemischen Industrie wird im Nationalen Förderprogramm Dekarbonisierung ab 2022 unterstützt. Im Zentrum der Förderung stehen dabei Investitionskosten für Projekte zu THG-neutralen Verfahren und Prozessen in der Chemieindustrie, insbesondere die Elektrifizierung der Herstellungsprozesse (E-Cracker, Prozessdampf), das Schließen von Kohlenstoffkreisläufen, die Substitution fossiler durch erneuerbare Rohstoffe, insbesondere grüner Wasserstoff.

Investitionsförderprogramm Chemie 

Die Investitionskosten für zur THG-neutralen Chemieproduktion (Elektrifizierung Herstellungsprozesse, Schließen von Kohlenstoffkreisläufen, Substitution fossiler durch erneuerbare Rohstoffe) werden mit einem Förderprogramm unterstützt. Die Maßnahme startet mit dem Abschluss der ersten Projekterarbeitungsphase der Dialog-Plattform Chemie. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 500 Mio. €)

Zertifizierungssystem für klimafreundliche Materialien / Produkte

Der CO2-Gehalt bzw. CO2-Fußabdruck von Gütern lässt sich derzeit häufig nicht verlässlich bestimmen. Gleichwohl ist diese Information für Konsument*innen und zukünftige Grenzausgleichmechanismen wichtig. Die Bundesregierung wird in Federführung des BMWi und in Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie den einschlägigen DIN-Ausschüssen bis Sommer 2022 ein Nachverfolgungs- und Zertifizierungssystem für den CO2-Gehalt von Gütern entwickeln. Bis 2025 wird die Nachverfolgung und Ausweisung des CO2-Gehalts von Gütern verpflichtend sein.

Konkretisierung des Energieeffizienzgebots im Bundesimmissionsschutzgesetz

Das im Bundesimmissionsgesetz vorgesehene Effizienzgebot wird im Rahmen einer Verordnung konkretisiert, damit es in den Genehmigungsbehörden umgesetzt werden kann. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist in § 5 Abs. 1 Nr. 4 für Betreiber*innen genehmigungsbedürftiger Anlagen die Grundpflicht zur sparsamen und effizienten Energieverwendung („Energieeffizienzgebot“) festgelegt. Für Anlagen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gegenwärtig durch die Sperrklausel nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BImSchG ausgeschlossen. Aufgrund fehlender Konkretisierung für Genehmigungsbehörden wird der § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG bislang im Vollzug nur in Einzelfällen angewendet.

Mit dieser Maßnahme soll die Sperrklausel nach § 5 Abs. 2 Satz 2 aufgehoben und das Energieeffizienzgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG insofern konkretisiert werden, dass eine Verordnung über effiziente Energienutzung nach § 7 BImSchG erlassen wird. Die Verordnung soll für Neuanlagen und Bestandsanlagen Verpflichtungen enthalten; für Bestandsanlagen sind Effizienzmaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen. Die näheren Inhalte müssen noch erarbeitet werden. Ein noch festzulegender typisierter Wirtschaftlichkeitsmaßstab trägt den notwendigen Verhältnismäßigkeitserwägungen Rechnung und schafft damit Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber*innen und Vollzugsbehörden.

 

 




Carbon-Leakage Entlastung von der nationalen CO2-Bepreisung

Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage beim nationalen Brennstoffemissionshandel beschlossen. Wir berichteten über den Entwurf. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag. Zudem muss die Bundesregierung die Verordnung wegen ihres Beihilfecharakters noch bei der Europäischen Kommission notifizieren. Es kann also noch etwas dauern.

Für dem nationalen Brennstoffemissionshandel unterfallende Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen, kann hieraus die Situation entstehen, dass sie diese zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sogenannte „Carbon-Leakage“), was das mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel verfolgte Ziel konterkarieren würde. Zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen kann die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung erforderliche Maßnahmen festlegen. Das ist jetzt mit der „BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV“ geschehen.

Kernbestandteile der Verordnung sind die Bestimmung der beihilfefähigen Sektoren, die Berechnung der Beihilfehöhe, eine unternehmensbezogene Prüfung sowie die Festlegung von Gegenleistungen. Alle Sektoren und Teilsektoren, die von der Sektorenliste des EU-ETS erfasst sind, sind auch im nationalen Emissionshandel beihilfeberechtigt.

Für weitere Sektoren besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Antragsverfahrens aufgenommen zu werden, sofern bestimmte quantitative oder qualitative Kriterien erfüllt werden. Dieser breite Ansatz gewährleistet, dass alle Unternehmen mit einem möglichen Carbon-Leakage-Risiko antragsberechtigt sind.

Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Kompensationsgrad, der abhängig von der Höhe der Emissionsintensität eines Sektors zwischen 65 und 95 Prozent abgestuft ist. Weitere Faktoren sind die beihilfefähigen Brennstoff- bzw. Wärmemengen sowie der sogenannte Benchmark-Ansatz: Dieser sorgt, analog zum EU-ETS, dafür, dass das Beihilfeniveau durch die 10 Prozent besten Anlagen einer Branche bestimmt wird. Unternehmen müssen ab dem Jahr 2023 zudem nachweisen, dass ihre Emissionsintensität eine Mindestschwelle überschreitet, ansonsten fallen sie auf einen Kompensationsgrad von 60 Prozent zurück.

Als Gegenleistung für die Kompensationszahlungen sind die Unternehmen verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem zu betreiben. Dies gilt nicht für Unternehmen mit einem fossilen Energieverbrauch von weniger als 10 Mio. kWh. Hier reicht auch ein Betrieb eines nicht zertifizierten Energiemanagementsystem oder die Mitgliedschaft in einem Effizienznetzwerk. Ab 2025 müssen die Unternehmen mindestens 80 Prozent (in den Jahren 2023 und 2024: mindestens 50 Prozent) des Betrages in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, die wirtschaftlich umsetzbar sind. EINTEC unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung. Fragen Sie bei uns an.

 




EINTEC mit neuem Büro im HDT in Essen

Die energiewirtschaftliche Beratung EINTEC hat jetzt Büroräumlichkeiten im Haus der Technik, in Essen, bezogen. Das Haus der Technik hat eine lange Tradition und hat sich in seinem 90-jährigen Bestehen immer wieder den neuen technischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen gestellt. Das passt gut, denn EINTEC berät, bei den energiewirtschaftlichen Herausforderungen und bietet mit seinem Beratungsspektrum sowohl im Bereich der klassischen Energiewirtschaft als auch für zukünftige betriebliche Energieversorgungskonzepte sowie des Einsatzes von innovativen Technologien, im Bereich von Blockchain und Distributed Ledger, die passenden Dienstleistungen. Dabei wird neben neuen und innovativen Ideen, auch auf Jahrzehnte lange Erfahrungswerte, gesetzt.

Die neuen Räumlichkeiten, des EINTEC-Büros, in Essen haben historische Wuzeln. Das Gebäude des Hauses der Technik wurde in Essen, als Stadt der Kohle- und Montanindustrie, zu Beginn des letzten Jahrhunderts als Börse genutzt. Essen hat nach der Zeit des Kohlebergbaus die Umstrukturierung zu einer modernen Energie- und Dienstleistungsmetropole bewältigt.

Unter anderen sind hier, und in der näheren Umgebung, wichtige Energiedienstleister, Lieferanten, Institute sowie Industrieunternehmen ansässig. Zu Zeiten der E-World wird Essen auch oft als „Energiehauptstadt Europas“ bezeichnet. Die zentrale Lage innerhalb Deutschlands und zu vielen Unternehmen ist für EINTEC sehr wichtig, um sowohl Kundennähe, als auch die räumliche Nähe zu vielen weiteren, im Energiebereich tätigen Playern, zu haben.

Das Haus der Technik ist übrigens das älteste technische Weiterbildungsinstitut in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei ist es für EINTEC ein Vorteil, dass das Kongresszentrum seit Jahrzehnten das perfekte Umfeld für Veranstaltungen, Seminare, Kongresse und Tagungen bietet. Das passt wunderbar zu dem Schulungs- und Veranstaltungskonzept von EINTEC.

Das EINTEC Beratungsbüro bietet maßgeschneiderte Lösungen, als Unterstützung der Energieabteilungen von Unternehmen und versorgt diese mit wichtigen Impulsen.