Carbon Leakage Leitfaden für die Kompensation veröffentlicht
Auf der Webseite der DEHSt beim Thema Carbon Leakage steht ab sofort der „Leitfaden zum Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV– Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags“ zum Download bereit.
Der Leitfaden richtet sich an Unternehmen,
- die einem Sektor oder Teilsektor zuzuordnen sind, der auf der BECV - Carbon-Leakage-Liste geführt wird, und
- die planen, einen Antrag auf Kompensation gemäß BECV zu stellen.
Der Leitfaden enthält grundlegende Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens, die Voraussetzungen und Einzelheiten der Antragstellung und Beihilfegewährung sowie detaillierte Erläuterungen zu den verpflichtend zu
nutzenden Antragsformularen. Für das Abrechnungsjahr 2021 können Anträge bis zum 30.06.2022 bei der DEHSt im Umweltbundesamt eingereicht werden.
In Kürze veröffentlicht die DEHSt auf ihrer Website außerdem
- eine aktualisierte Fassung des Leitfadens
- mit konkreten Hinweisen für Wirtschaftsprüfer*innen
- mit weiteren Erläuterungen zu den ökologischen Gegenleistungen (gemäß §§ 10 bis 12 BECV) als Vorabinformation zur Vorbereitung auf das Abrechnungsjahr 2023
- die verpflichtend zu nutzenden Antragsformulare im Formular-Management-System (FMS)
- sowie begleitende Formulare.