Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat das Formular-Management-System (FMS) zur Beantragung von Carbon-Leakage-Kompensation, im Rahmen des nationalen Emissionshandels (BECV), veröffentlicht. Wenn Ihr Unternehmen zu den beihilfeberechtigten
Sektoren und Teilsektoren gehört, können Sie ab sofort mit der Antragstellung starten. Die gesetzliche Frist für das Einreichen der Anträge auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon Leakage für das Abrechnungsjahr 2021 ist der 30.06.2022.