Energieaudits nach EDL-G ab sofort durch EINTEC möglich
Jedes als Nicht-KMU klassifizierte Unternehmen ist verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen, oder ein zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 nachzuweisen. Markus Gebhardt hat nun die BAFA-Zulassung als Energieauditor nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und wurde in die Liste der Energieauditoren aufgenommen. EINTEC kann Unternehmen jetzt dabei unterstützen die Vorgaben gemäß EDL-G individuell umzusetzen. Können Sie Ihr Energieaudit derzeit nicht rechtzeitig durchführen, dokumentieren Sie dies ausführlich. Fällige Energieaudits müssen nachgeholt werden, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.