Europäischer Rat stimmt Klimazwischenziel für 2040 zu
Die Europäische Union hat einen weiteren zentralen Schritt in ihrer Klimapolitik beschlossen. Der Rat der Europäischen Union hat Anfang März 2026 die Änderung des Europäischen Klimagesetzes endgültig angenommen und damit erstmals ein verbindliches Zwischenziel für das Jahr 2040 festgelegt. Kern der neuen Regelung ist die Vorgabe, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren.
Dieses Ziel ist Teil des langfristigen Klimarahmens der Europäischen Union. Bereits seit 2021 ist gesetzlich verankert, dass die EU spätestens 2050 klimaneutral werden soll. Gleichzeitig gilt ein Zwischenziel für 2030, das eine Reduktion der Emissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 vorsieht. Das nun beschlossene Ziel für 2040 schließt die Lücke zwischen diesen beiden Meilensteinen und schafft damit einen klaren politischen Pfad für die kommenden zwei Jahrzehnte.
Festlegung eines Klimazwischenziels der Union für 2040 durch den Rat
Die neue Verordnung basiert auf wissenschaftlichen Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel sowie auf umfangreichen Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission. Neben den Klimawirkungen wurden dabei auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, darunter Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, Investitionsbedarf, Energiepreise sowie soziale Auswirkungen des Übergangs.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist zudem die stärkere Einbindung verschiedener Technologien zur Dekarbonisierung des Energiesystems. Die EU verfolgt dabei ausdrücklich einen technologieneutralen Ansatz. Neben erneuerbaren Energien können beispielsweise auch Kernenergie, Energiespeicher, CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS), CO₂-Nutzung (CCU) sowie industrielle CO₂-Entnahmen eine Rolle spielen. Ziel ist es, alle verfügbaren emissionsarmen Technologien einzusetzen, um die Transformation der europäischen Wirtschaft zu beschleunigen.
Auch internationale Klimaprojekte sollen künftig eine begrenzte Rolle spielen. Ab 2036 können hochwertige internationale Emissionsgutschriften genutzt werden, um einen kleinen Teil der europäischen Klimaziele zu erreichen. Insgesamt dürfen diese Gutschriften jedoch höchstens fünf Prozentpunkte der Emissionsreduktion bis 2040 ausmachen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Großteil der Emissionsminderung weiterhin innerhalb der EU erfolgt.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den europäischen Emissionshandel. Der geplante Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) wird um ein Jahr verschoben und startet nun erst 2028 statt 2027. Diese Verschiebung soll einen reibungsloseren Übergang ermöglichen und den Mitgliedstaaten mehr Zeit geben, soziale Ausgleichsmechanismen – etwa über den Klima-Sozialfonds – umzusetzen.
Für die europäische Industrie spielt in der neuen Regelung insbesondere die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine zentrale Rolle. Die Verordnung betont, dass energieintensive Branchen wie Stahl, Chemie, Zement, Glas oder Papier weiterhin international konkurrenzfähig bleiben müssen. Gleichzeitig sollen Investitionen in klimafreundliche Technologien, industrielle Modernisierung und neue Energieinfrastruktur beschleunigt werden.
Mit der Festlegung des 2040-Klimaziels ist der politische Rahmen für die nächste Phase der europäischen Klimapolitik gesetzt. In den kommenden Jahren wird die Europäische Kommission nun konkrete Gesetzesvorschläge erarbeiten müssen, um dieses Ziel umzusetzen. Dazu gehören insbesondere Anpassungen im Emissionshandel, neue Instrumente für CO₂-Entnahmen sowie Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Energiesystem.
Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Die langfristige Richtung der europäischen Energie- und Klimapolitik ist nun noch klarer definiert. Investitionen in Dekarbonisierung, Energieeffizienz und emissionsarme Technologien werden in den kommenden Jahrzehnten eine zentrale Rolle für Wettbewerbsfähigkeit und Standortentwicklung innerhalb der Europäischen Union spielen.
