Gebotsverfahren Klimaschutzverträge

Das ersten vorbereitende Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge endet am 07. August 2023. Dieses Verfahren dient dem BMWK vornehmlich dazu, Informationen für das in der Förderrichtlinie vorgesehene Gebotsverfahren zu gewinnen. Die Teilnahme an diesem Verfahren und die vollständige, sowie fristgerechte Übermittlung der angeforderten Angaben ist zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren. Unternehmen, die nicht daran teilgenommen haben, können aber möglicherweise in einem gesonderten, späteren Verfahren auch noch an weiteren Ausschreibungsrunden teilnehmen und sollten sich darauf vorbereiten.

Die Durchführung des Gebotsverfahren steht aktuell noch unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission dieses im laufenden Notifizierungsverfahren genehmigt und die zuwendungsrechtliche Prüfung durchlaufen wird. Hierbei können sich auch noch Änderungen am Förderprogramm ergeben. 

Nach der Teilnahme am vorbereitende Verfahren, beginnen aber für viele Unternehmen erst die Arbeiten für die Gebotsverfahren, denn dafür sind umfangreiche Materialien einzureichen. Die weitere Vorgehensweise ist von einem sehr engen Zeitplan geprägt, und u.a. sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Eine Erfassung und Bewertung der möglicherweise geänderten Vorgaben für das endgültige Gebotsverfahren, unter Berücksichtigung aller bisherigen Erkenntnisse und Daten ist vorzunehmen. Das schließt die Einordnung, inwieweit eine letztendliche Teilnahme am KSV-Ausschreibungsverfahren erfolgsversprechend ist, ein.
  • Eine Durchsicht und Bewertung der „Muster-Klimaschutzverträge“.
  • Eine Detaillierte technische Ausarbeitung der Verfahren, u.a. PtH (inkl. VE-Wasser), Erhöhung der Stromleistung, Direktleitungsbau Wasserstoffpipeline, Umbau auf Wasserstofftechnologie oder Biomasse etc. (Bei sämtlichen Verfahren Berücksichtigung der Einbindung in bestehende Infrastruktur), ist zu erstellen. Eine Ermittlung der Mengengerüste, notwendigen technischen und baulichen Spezifikationen auf Basis der Gegebenheiten ist vorzunehmen.
  • Die Spezifikation in einem Lastenheft für alle erforderlichen Anlagen, Infrastrukturen, baulichen Maßnahmen, für das Verfahren ist zu definieren.
  • Versand des Lastenheftes an potenzielle Lieferanten, Hersteller.
  • Einholen von Angeboten inklusive Preisgleitklausel zur Grünstrombelieferung, Wasserstoffbelieferung, Biomethanbelieferung, Biomasselieferung etc.
  • Das Modells für das Verfahren und allen Informationen (Kosten, Zeitplan, technische Werte, …) aus dem Angebotsprozess zur Ermittlung aller relevanten wirtschaftlichen Daten und Kennzahlen für den Förderantrag und die unternehmerische Bewertung, ist zu finalisieren.
  • Eine Risiko- sowie Kosten/Nutzen-Betrachtung ist durchzuführen.
  • Entscheidung der Geschäftsführung
  • Erstellung der umfangreichen Unterlagen für das finale KSV-Ausschreibungsverfahren

EINTEC ist in Gesprächen mit Herstellern, Lieferanten, Netzbetreibern sowie dem BMWK und unterstützt Unternehmen bei den Vorbereitungen für die Teilnahme an den Gebotsverfahren. Kommen Sie gerne auf uns zu.