Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD beschlossen
am 9. April 2025 wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD beschlossen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse in dem Bereich Energie:
Energiekosten:
• Die Stromsteuer wird auf das EU-Minimum gesenkt
• Netzentgelte sollen reduziert und dauerhaft gedeckelt werden und ein Bundeszuschuss für Übertragungsnetzbetreiber zur weiteren Entlastung wird eingeführt. Ziel dabei ist die Senkung des Strompreises um mindestens 5 ct/kWh.
• Die Strompreiskompensation wird dauerhaft verlängert und auf weitere Branchen ausgeweitet.
• Für bestimmte energieintensive Unternehmen wird eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) eingeführt.
• Die Gaspreisumlage wird für alle abgeschafft.
• Der Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 wird im Rahmen einer überarbeiteten Kraftwerksstrategie technologieoffen angereizt.
• An der CO₂-Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix für Klimaschutz wird festgehalten. Die CO₂-Einnahmen werden an Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen unbürokratisch zurück verteilt.
Versorgungssicherheit
• Am beschlossenen Kohleausstieg 2038 wird festgehalten.
• Der Zeitplan soll sich am tatsächlichen Zubau von steuerbaren Gaskraftwerken orientieren.
• Ausstehende Berichte aus dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sollen umgehend vorgelegt werden.
• Ein größeres Energieangebot dient der Stabilisierung und Reduzierung der Stromkosten. Dazu sollen künftig Reservekraftwerke nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen
• Durch einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Kapazitätsmechanismus kann ein systemdienlicher Technologiemix aus Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (zum Beispiel Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)), Speichern und Flexibilitäten entstehen. Freie Kapazitäten industriell genutzter KWK-Anlagen wollen wir stärker nutzen.
• Die Forschung im Bereich Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Wasserstoff sowie Speichertechnologien wie Batterien wird ausgeweitet. Auch die Fusionsforschung soll stärker gefördert werden. Ziel ist „der erste Fusionsreaktor der Welt soll in Deutschland stehen“.
• Ein technologieoffener und marktwirtschaftlicher Kapazitätsmechanismus kann einen systemdienlichen Technologiemix aus Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (z. B. Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)), Speichern und Flexibilitäten begünstigen. Freie Kapazitäten industriell genutzter KWK-Anlagen sollen gestärkt werden.
• Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollen dabei konsequent und langfristig genutzt werden. Dafür wird das KWKG noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus angepasst.
Wasserstoff
• Das Wasserstoffkernnetz wird deutschlandweit ausgebaut, auch im Süden und Osten.
• Nationale und europäische Förderinstrumente wie H2Global und IPCEI werden konsequent genutzt.
• Ausbau von internationalen Energiepartnerschaften.
• Wasserstofferzeugung soll sowohl über große systemdienliche Elektrolyseanlagen als auch verstärkt dezentral und flächendeckend ermöglicht werden. Dies umfasst auch die Anbindung an alle deutschen und europäischen Häfen.
• Leitmärkte für klimafreundliche beziehungsweise klimaneutrale Produkte werden geschaffen, zum Beispiel durch Quoten für die emissionsarme Herstellung von Stahl, eine Grüngasquote oder vergaberechtliche Vorgaben.
CCU/CCS
• Es soll umgehend ein Gesetzespaket beschlossen werden, das die Abscheidung und die Speicherung von Kohlendioxid insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors und für Gaskraftwerke ermöglicht.
• Es wird ein überragendes öffentliches Interesse für den Bau dieser CCU/CCS-Anlagen festgestellt werden.
• Die CO₂-Speicherung offshore außerhalb des Küstenmeeres in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandssockels der Nordsee sowie onshore, wo geologisch geeignet und akzeptiert, soll ermöglicht werden. Dazu wird eine Länderöffnungsklausel eingeführt.
Erneuerbare Energien und Netzausbau
• Der Ausbau und die Modernisierung der Netze sollen kosteneffizient erfolgen und synchron mit dem Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden.
• Bei der Offshore-Windenergie wird sich die neue Bundesregierung der sogenannten Abschattungsproblematik annehmen.
• Der weitere Ausbau der Wind- und Solarenergie wird systemdienlich gefördert.
• Der Rollout von Smart Metern im Verteilnetz wird beschleunigt.
• Die neu zu planenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) werden, wo möglich, als Freileitung umgesetzt.
• Flexibilisierung soll ebenfalls gestärkt und „Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems“ abgebaut werden.
• Das Potenzial von Biomasse, Wasserkraft und Geothermie soll gehoben werden. Im Falle von Geothermie soll ein verbessertes Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht werden, mit Absicherungen für Schadensfälle.
Emissionshandel
• Die Einführung des ETS 2 wird unterstützt, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen, mit einem fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ETS ab 2027.
• Dabei wird auf Instrumente gesetzt, die CO₂-Preissprünge für Verbraucher und Unternehmen vermeiden.
• Die stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb werden unbürokratisch kompensiert.
Carbon Leakage & CBAM
• Die Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Vereinfachung des CBAM werden aktiv unterstützt. CBAM soll unbürokratischer und effizienter gemacht werden.
• Sollte ein effektiver Carbon Leakage-Schutz über den CBAM nicht gelingen, wird die Wettbewerbsfähigkeit für exportorientierte Branchen weiterhin über die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten geregelt.
Klimaschutzverträge (KSV)
• Die Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie, unter anderem die Klimaschutzverträge, werden fortgesetzt.