Konkretisierung der Eckpunkte zum „Klimapakt“
Aufgrund der Verschärfung der Klimaziele durch Brüssel muss auch die Bundesregierung ihre Ziele anpassen. Aus einem Regierungsentwurf des "Klimapaktes", der uns vorliegt, geht hervor, dass die Regierung im Zuge der Erhöhung des Klimazieles ein Sofortprogramm für die Erreichung dieser Ziele auf den Weg bringen will. Der Entwurf ist die Konkretisierung der Eckpunkte, auf die sich die Bundesregierung bereits im Mai geeinigt hatte. Die vorgesehenen Ausgaben von knapp 8 Milliarden Euro für das Sofortprogramm, die im Finanztableau, aufgelistet sind, müssten noch durch den Bundestag bestätigt werden. Der Entwurf enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen die auch die Industrie betreffen. Diese sollte in den nächsten Wochen und Monaten monitoren, welche Erfordernisse und Förderungen das Sofortprogramm letztendlich enthalten wird. Wir unterstützen die Unternehmen dabei. Im Entwurf des „Klimapaktes“ heißt es in Bezug auf die Industrie:
Förderung der Produktion grünen Wasserstoffs
Die Förderung des Ausbaus von Offshore-Elektrolyseuren zur Produktion grünen Wasserstoffs wird erhöht. CO2-Einsparpotenziale ergeben sich insbesondere beim Einsatz in der Chemie-Industrie (Ersatz fossiler Wasserstoff). Die Maßnahme weist einen stark innovativen Charakter auf, Wasserstoff wird weltweit bisher auf See, d.h. offshore, noch nicht erzeugt. Die Höhe der CO2-Vermeidung hängt vom Anwendungsfeld ab. Im Fokus steht die Technologieförderung und damit die mittelfristige Erschließung dringend notwendiger Erzeugungspotenziale bei den Erneuerbaren Energien für eine perspektivisch klimaneutrale Industrieproduktion. Die beabsichtigte Förderung soll voraussichtlich bis 2027 laufen. Erste Flächenausschreibungen sollen 2021/2022 stattfinden. Für die Realisierung der bewilligten Projekte ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren einzuplanen. Die Förderung soll an die Erzeugungsmengen gekoppelt sein. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 600 Mio. €)
Ausweitung der Klimaschutzverträge
Die Bundesregierung wird das in der Nationalen Wasserstoffstrategie angelegte Pilotprogramm für Klimaschutzverträge in seinem Anwendungsbereich auf weitere Branchen der energieintensiven Grundstoffindustrien erweitern und mit zusätzlichen Mitteln ausstatten. Mit den Klimaschutzverträgen werden die höheren Betriebskosten treibhausgasarmer und -freier Verfahren, etwa beim Einsatz von grünem Wasserstoff statt fossiler Energieträger und Einsatzstoffe, abgefedert.
Das Pilotprogramm startet spätestens 2022. Klimaschutzverträge garantieren über einen definierten Zeitraum (z.B. zehn Jahre) einen festgelegten CO2-Preis und schaffen so Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit für den Betrieb klimaneutraler Verfahren der energieintensiven Industrien. Sie sind damit ein Instrument zur Absicherung von Investitionen in innovative Verfahren für eine klimaneutrale Industrie, bis diese am Markt wettbewerbsfähig sind. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 650 Mio. €)
Investitionsförderprogramm Stahlindustrie / Wasserstoff
Es wird ein Investitionskostenförderung für Anlagen zur klimaneutralen Stahlerzeugung (Direktreduktionsanlagen, Einschmelzer, Elektrolichtbogenöfen) eingeführt. Sie ergänzt die Investitionskostenförderung aus dem Fördertitel „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ im Rahmen des IPCEI Wasserstoff. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 1.500 Mio. €)
Klimaschutzmanagement in der Wirtschaft
Es wird ein ganzheitliches, strukturiertes Klimaschutzmanagement als notwendig erachtet, das über die reine Erfassung und Bilanzierung der klimarelevanten Emissionen hinausgeht und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen führt.
Aktuell gibt es keine standardisierte Vorgehensweise oder etablierte Struktur zur Einführung und Umsetzung von Klimaschutzmanagementsystemen, was zu Unsicherheit und Zögerlichkeit bei Organisationen und Unternehmen führt, Klimaschutz zielgerichtet und systematisch zu verfolgen. Daher sollten Initiativen gefördert werden, die die Standardisierung und zielgruppengeeignete Einführung von Klimaschutzmanagementsystemen voranbringen. Die Systeme sollten insbesondere auf bewährten Strukturen aufbauen, insbesondere auch für KMU mit begrenzten Ressourcen umsetzbar sein, sich möglichst einfach in Unternehmensstrukturen einbetten und die Möglichkeit bieten, in Richtung Nachhaltigkeitsmanagement erweiterbar zu sein.
Energieeffizienz in der Wirtschaft / Abwärme
Im Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird der Fördersatz für die Nutzung von außerbetrieblicher Abwärme (Fernwärme) auf 45 Prozent (für KMU: auf 55 Prozent) erhöht, um das vorhandene industrielle Abwärme-Potential auszuschöpfen.
Über die EEW wird die Erschließung von industriellen Abwärme-Quellen derzeit mit einem Satz von 30 Prozent (KMU: 40 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Studien zeigen, dass das technisch-wirtschaftliche Potenzial von industrieller außerbetrieblicher Abwärme bei ca. 10 TWh pro Jahr unter Berücksichtigung der Bestandsnetze und bei ca. 20 TWh pro Jahr unter Berücksichtigung eines Netzausbaus liegt. Zum Vergleich: Das entsprechende Ziel im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) liegt bei 100 – 150 TWh pro Jahr bis 2030, was die große Bedeutung von Abwärme verdeutlicht. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 150 Mio. €)
Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe
Die Bundesregierung wird bis Ende 2021 ein Konzept zur Gestaltung einer Marktnachfrage nach klimaneutralen und CO2-arm produzierten und recycelten Grundstoffen entwickeln und umsetzen. Die Schaffung dieser Nachfrage ist erforderlich, da die höheren Kosten der Entwicklung und Anwendung CO2armer und klimaneutraler Produktionsverfahren in den energieintensiven Grundstoffindustrien oft nicht (insb. in der Stahlindustrie) an die Abnehmer weitergegeben werden können. Ein zentrales Instrument zur Entwicklung grüner Leitmärkte sind schrittweise ansteigende Quoten für die Produktion und den Einsatz klimafreundlicher oder recycelter Materialien, die den Einsatz von Klimaschutzverträgen flankieren könnten.
In das Konzept werden auch weitere alternative und flankierende Instrumente aufgenommen. Hierzu prüft die Bundesregierung Instrumente wie die Einführung einer „Klimaumlage“ in Form einer Verbrauchsabgabe auf CO2- und energieintensive Güter. Anpassung technischer Regularien, das Bauordnungsrecht, die Schaffung und Nutzung klimaorientierter Produktkennzeichnungen und –standards und damit verbunden ein entsprechendes Nachverfolgungs- und Zertifizierungssystem sowie Maßnahmen zur Gestaltung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Alle Instrumente werden in ihrer Wechselwirkung mit dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel überprüft. Für die Grundstoffe Stahl, Zement, Aluminium, Kunststoff, Glas und Papier prüft das BMWi bis Jahresende den Einsatz solcher Quoten.
Plattform Chemistry 4 Climate
Die Bundesregierung unterstützt die Chemische Industrie beim Erreichen des Ziels einer treibhausgasneutralen Chemieindustrie in Deutschland 2045 mit der Akteurs-Plattform Chemistry4Climate. Die Umsetzung der im Rahmen der Plattform Chemistry4Climate identifizierten und zu entwickelnden Investitionsprojekte zum Klimaschutz in der chemischen Industrie wird im Nationalen Förderprogramm Dekarbonisierung ab 2022 unterstützt. Im Zentrum der Förderung stehen dabei Investitionskosten für Projekte zu THG-neutralen Verfahren und Prozessen in der Chemieindustrie, insbesondere die Elektrifizierung der Herstellungsprozesse (E-Cracker, Prozessdampf), das Schließen von Kohlenstoffkreisläufen, die Substitution fossiler durch erneuerbare Rohstoffe, insbesondere grüner Wasserstoff.
Investitionsförderprogramm Chemie
Die Investitionskosten für zur THG-neutralen Chemieproduktion (Elektrifizierung Herstellungsprozesse, Schließen von Kohlenstoffkreisläufen, Substitution fossiler durch erneuerbare Rohstoffe) werden mit einem Förderprogramm unterstützt. Die Maßnahme startet mit dem Abschluss der ersten Projekterarbeitungsphase der Dialog-Plattform Chemie. (Summe Mehrforderung der Maßnahme: 500 Mio. €)
Zertifizierungssystem für klimafreundliche Materialien / Produkte
Der CO2-Gehalt bzw. CO2-Fußabdruck von Gütern lässt sich derzeit häufig nicht verlässlich bestimmen. Gleichwohl ist diese Information für Konsument*innen und zukünftige Grenzausgleichmechanismen wichtig. Die Bundesregierung wird in Federführung des BMWi und in Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie den einschlägigen DIN-Ausschüssen bis Sommer 2022 ein Nachverfolgungs- und Zertifizierungssystem für den CO2-Gehalt von Gütern entwickeln. Bis 2025 wird die Nachverfolgung und Ausweisung des CO2-Gehalts von Gütern verpflichtend sein.
Konkretisierung des Energieeffizienzgebots im Bundesimmissionsschutzgesetz
Das im Bundesimmissionsgesetz vorgesehene Effizienzgebot wird im Rahmen einer Verordnung konkretisiert, damit es in den Genehmigungsbehörden umgesetzt werden kann. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist in § 5 Abs. 1 Nr. 4 für Betreiber*innen genehmigungsbedürftiger Anlagen die Grundpflicht zur sparsamen und effizienten Energieverwendung („Energieeffizienzgebot“) festgelegt. Für Anlagen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gegenwärtig durch die Sperrklausel nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BImSchG ausgeschlossen. Aufgrund fehlender Konkretisierung für Genehmigungsbehörden wird der § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG bislang im Vollzug nur in Einzelfällen angewendet.
Mit dieser Maßnahme soll die Sperrklausel nach § 5 Abs. 2 Satz 2 aufgehoben und das Energieeffizienzgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG insofern konkretisiert werden, dass eine Verordnung über effiziente Energienutzung nach § 7 BImSchG erlassen wird. Die Verordnung soll für Neuanlagen und Bestandsanlagen Verpflichtungen enthalten; für Bestandsanlagen sind Effizienzmaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen. Die näheren Inhalte müssen noch erarbeitet werden. Ein noch festzulegender typisierter Wirtschaftlichkeitsmaßstab trägt den notwendigen Verhältnismäßigkeitserwägungen Rechnung und schafft damit Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber*innen und Vollzugsbehörden.