Neuerungen durch die BEHV-E-Novelle (Entwurf vom Juli 2025)
Mit dem Referentenentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV-E) präzisiert das Bundesumweltministerium (BMUV) das Auktionssystem für den nationalen Emissionshandel (nEHS) ab dem Jahr 2026:
- Gesamtversteigerungsmenge
Der Entwurf sieht eine begrenzte Menge an Zertifikaten vor, die pro Jahr zur Versteigerung zugelassen ist. Damit wird das Angebot kontrolliert – ein Unterschied zur bisherigen unbegrenzten Festpreisphase (2021–2025) - Auktionssystem mit Floor-Cap im Bereich 55–65 €/t
Nach dem Einheitspreisverfahren nach dem Vorbild des EU-ETS (ETS-1) wird ein Mindestpreis (Floor) von 55 €/t und ein Höchstpreis (Cap) von 65 €/t festgelegt. Innerhalb dieser Bandbreite wird ein zentraler Marktpreis ermittelt .
- Nachkaufmechanismus 2026
Für 2026 wird ein Nachkaufmechanismus eingeführt: Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, können Marktteilnehmende zusätzlich Zertifikate zum Festpreis von 70 €/t erwerben. Dadurch wird verhindert, dass der Preis durch Übernachfrage über das Cap steigt – gleichzeitig bleibt Preisrisiko kalkulierbar . - Nachkaufbegrenzung ab 2027
Für 2027 wird die Nachkaufoption neu geregelt: nur noch bis zu 4 % der initialen Auktionsmenge darf nachgekauft werden, im Vergleich zu bislang möglichen 10 %. Das reduziert deutlich die Menge zusätzlicher Zertifikate . - Fallback-Szenario bei Verzögerung von EU-ETS II
Der Entwurf enthält ein Fall‑Back‑Szenario: Sollte sich die Einführung des europäischen ETS II (für Verkehr und Gebäude) verzögern, kann der nEHS auch 2027 noch mit gleichem Mechanismus fortgeführt werden. Damit bleiben Verfahren und Institutionen erreichbar, falls die EU-Verzahnung später erfolgt
